Die Behauptungen des Vereins Für Integration und Toleranz sind glaubwürdig.

Nicht nur, weil sie ein CDU-Lokalpolitiker aus Bad Oldesloe sowie mehrere Jugendliche bestätigen. Sondern auch, weil der Betreiber der Discothek "Nachtschicht" sich nicht selbst öffentlich zu den Vorwürfen äußert und stattdessen ein Rechtsanwalt eine Stellungnahme ankündigt. Eine Stellungnahme, auf die die Öffentlichkeit gespannt sein darf.

Keine Frage: Rassistische Diskriminierung darf grundsätzlich nicht geduldet werden. Eine Gesellschaft, die sich nicht gegen solche Vorfälle wehrt, duldet sie quasi, macht sie so letztlich zur Normalität.

Einzelfälle können eine Stadt, eine Region unberechtigterweise in Misskredit bringen. In Stormarn und seiner Kreisstadt Bad Oldesloe gibt es viele Unternehmen, die international tätig sind. Von daher kann Diskriminierung sogar zu wirtschaftlichen Nachteilen führen.

Wegschauen ist kontraproduktiv, kann dazu führen, dass sich Rassismus ausbreitet, anstatt im Keim erstickt zu werden. Zudem können sich Gruppen radikalisieren, die sich ausgegrenzt fühlen. Insofern ist es gut, dass im Falle der offensichtlichen Abweisungen an der Discothek "Nachtschicht" Alarm geschlagen wird. Es ist zu hoffen, dass sich die Jugendlichen beim Bürgermeister mit dem Geschäftsführer des Disco-Betreibers Grand Royal zu einem Gespräch treffen. Es sollte dazu führen, dass es keinen Anlass mehr für solche Vorwürfe gibt. Sie ein Einzelfall in Stormarn bleiben.