Amtsgericht Reinbek spricht zwei Angeklagte frei. Schuld kann nicht bewiesen werden

Reinbek. Zwei Glinder, die einen dritten Mann mit mehreren Messerstichen verletzt haben sollen, sind vom Amtsgericht in Reinbek von dem Anklagevorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen worden. Wer das Opfer Filip B. (alle Namen geändert) in der Nacht auf den 4. August 2011 in dem Reihenhaus am Schlehenweg in Glinde lebensbedrohlich verletzt hatte, ist für das Gericht nicht eindeutig zu klären gewesen.

Die beiden Angeklagten, Sebastian M., 31, und Patryk D., 28, wirkten zu Prozessbeginn gelassen, unterhielten sich und lachten viel. Als der Staatsanwalt die Anklage vorlas, verzogen sie keine Miene.

Insgesamt sechs Zeugen waren zu der Verhandlung geladen, darunter auch zwei Polizisten. Die Angeklagten machten keine Aussage zum Tathergang. Auch zwei weitere Zeugen äußerten sich nicht. Lediglich das Opfer sagte aus. Eine Dolmetscherin übersetzte die Worte des Mannes aus dem Polnischen ins Deutsche.

Laut des 29-jährigen Filip B., dessen Anwalt aus unbekannten Gründen nicht zu dem Prozess erschienen war, ist es in der Tatnacht zu einem Streit zwischen ihm und den Angeklagten gekommen. Zuerst hätten die Männer einander beschimpft, dann habe der Streit in eine Schlägerei gemündet. "Wir haben uns geprügelt", sagte das Opfer. Und weiter: "Irgendwann hörte ich, wie einer der beiden ein Messer holte. Patryk stach mich mit dem Messer in die Brust, Sebastian in den Rücken. Ich wurde ohnmächtig."

Doch so einfach lasse sich die Schuld der Angeklagten nach Meinung der Verteidiger nicht beweisen. Denn außer den beiden Angeklagten und B. seien noch zwei weitere Männer in der Wohnung gewesen. "Wieso sollte nicht einer von ihnen den Geschädigten angegriffen haben? Sie hatten ebenfalls Blut des Opfers an ihren T-Shirts, genauso wie mein Mandant", so ein Verteidiger. Auch ein Polizeibeamter, der als Zeuge aussagte, bestätigte, dass alle Personen, die sich am Tatort befanden, mit Blut des Opfers behaftet waren.

Fest stehe nur: Der Geschädigte hat in der Nacht zum 4. August 2011 schwere Stichverletzungen erlitten. Mit einem 21 Zentimeter langen Fleischmesser und einem neun Zentimeter langen Obstmesser wurde ihm eine linke Rippe durchtrennt. Auch einen Stich in die Lunge erlitt B., so ist es im ärztlichen Bericht zu lesen.

Wer dem Opfer die Verletzungen zugefügt habe, lässt sich für die Verteidigung nicht allein durch die Aussage B.s beweisen, der sich während der Anhörung oft widersprochen habe.

Zu diesem Entschluss gelangte auch die Richterin. Aufgrund mangelnder Beweise sprach sie die Angeklagten frei. Opfer Filip B. nahm an der Urteilsverkündung nicht teil. Er fühlte sich von den Verteidigern der Angeklagten während seiner Anhörung ungerecht behandelt und möchte nun in Revision gehen.