25-Jähriger hat in Trittau Verträge gefälscht: Ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung

Ahrensburg. Ein Handyverkäufer aus Trittau ist vor dem Amtsgericht Ahrensburg wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil er Mobiltelefone unter der Hand verkauft hat - auf eigene Rechnung. Zu dieser Überzeugung ist nach drei Verhandlungstagen jedenfalls das Gericht gelangt. Zusätzlich muss der 25-Jährige 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Die Masche von Ismail S. (Name von der Redaktion geändert), der im Trittauer Vodafone-Shop gearbeitet hat: Im Zeitraum von Februar bis Juli 2011 schloss er zahlreiche Handyverträge ab und bestellte dazu passende Smartphones. Nur: Die Kunden hatte er sich ausgedacht. Die Anzahlungen leistete er selbst, dann verkaufte er die Geräte - ohne Karte. Dabei ist Vodafone ein Schaden in Höhe von 26.700 Euro entstanden.

Das ist jedenfalls die Version, von der das Gericht ausgeht. "Die Aussagen der Zeugen und die Beweislage belasteten den Angeklagten deutlich. Für uns ist es ein Betrug in besonders schwerem Fall", sagt Richter Ulf Thiele.

Ismail S. - sein Vater ist Türke, die Mutter Deutsche - wies unterdessen jede Schuld von sich. Das letzte Wort des Angeklagten vor der Urteilsverkündung: "Ich bin unschuldig und habe nichts gemacht." Wie schon an den vorangegangenen Verhandlungstagen deutlich geworden ist, vertritt er die Meinung, dass seine ehemaligen Kollegen mit seinen Zugangsdaten die Verträge unter seinem Namen abgeschlossen hätten. Am zweiten Verhandlungstag hatte er gesagt: "Ich soll als Bauernopfer herhalten." Drei Ex-Kollegen sowie sein Chef Sven E. hatten seinerzeit ebenfalls ausgesagt. E.: "Wir haben ihn auf die Empfehlung einer Mitarbeiterin eingestellt. Er spricht Türkisch, was bei unseren Kundenkontakten wichtig war." Dem Vorwurf, die Kollegen hätten die Verträge mit den Daten des Angeklagten abgeschlossen, setzte der Chef entgegen: Keiner der Kollegen habe das Passwort von S. gekannt. "Alle drei Wochen muss das Kennwort geändert werden. Das kann sich niemand merken", sagte Sven E.

Ein weiteres Indiz: Ismail S. war an allen Tag, an denen die 47 fingierten Verträge abgewickelt wurden, allein im Trittauer Vodafone-Shop. Das geht aus den Umsatzlisten des Shops hervor. Diese legte Sven E. am letzten Verhandlungstag dem Amtsgericht vor. S. habe unbemerkt handeln können. Unter seinen Zugangsdaten waren die fingierten Verträge und die Kundendaten im Betriebssystem gespeichert. S. habe jedoch noch versucht, viele Verträge zu löschen.

Die Phantomkunden stammten meist aus Hamburg und Trittau, konnten allerdings keinem konkreten Gebiet zugeordnet werden. Die Papiere der Personen waren entweder gestohlen oder ausgedacht.

Nach Meinung des Gerichts lieferte aber den größten Beweis eine Zeugin, der Ismail S. schwarz ein iPhone verschafft hatte. Das Mobiltelefon soll original verpackt gewesen sein, auf dem Display soll eine Schutzhüllegeklebt haben. "Die Zeugin hat Herrn S. wiedererkannt und bestätigt, dass er ihr privat ein Handy verkaufte", so der Richter. Ismail S. bestätigte zwar, dass er der Zeugin ein Gerät beschafft hatte, allerdings sei es ein gebrauchtes gewesen. Woher das Telefon stammte, wollte der Angeklagte jedoch nicht verraten. "Das macht seine Aussage unglaubwürdig", so die Staatsanwältin.

Die Verteidigerin von Ismail S. stellte einen Beweisantrag. Die Unterschriften der Mobilfunkverträge sollten von einem Grafologen mit der Handschrift von Ismail S. verglichen werden. Der Richter lehnte diesen Antrag jedoch ab. Für ihn bestand kein Zweifel daran, dass S. die Verträge unterzeichnet hatte.

Die Anwältin des Angeklagten forderte für Ismail S. Freispruch. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seien zu einseitig gewesen, kritisierte sie. "Es gab keine Hausdurchsuchung bei meinem Mandanten und keine Überprüfung seiner Finanzen. Lediglich die Aussagen seiner Kollegen und seine Verkäuferkennung sollen Beweise sein", so die Verteidigerin.

Eine Stunde lang beriet sich Richter Ulf Thiele mit zwei Schöffen, bis sie zu ihrem Urteil kamen. Ismail S. wirkte während der Urteilsverkündung gefasst. Ab und zu schüttelte er ungläubig den Kopf. "Wir haben die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, weil der Angeklagte nicht vorbestraft ist", so der Richter. Das Urteil entspricht auch dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft.