Kieler Behörde setzt Verfahren in Gang. Ahrensburger bereiten Förderverein vor

Ahrensburg. Wird die Ahrensburger St. Johanneskirche unter Denkmalschutz gestellt? Könnte ein möglicher Abriss des Gebäudes damit unmöglich gemacht werden? Fest steht, dass das Landesamt für Denkmalpflege in Kiel das Verfahren am Dienstag in Gang gesetzt hat: Die Anhörung zur Eintragung der St. Johanneskirche ins Denkmalbuch Schleswig-Holstein läuft. "Und das natürlich mit der Absicht, die Kirche zu bewahren", sagt Dirk Jonkanski, stellvertretender Leiter des Landesamtes für Denkmalpflege.

Bis zum 3. Juni können nun die Beteiligten Stellung nehmen. In erster Linie ist die evangelische Kirchengemeinde als Eigentümerin des Gebäudes gefragt. Auch die untere Denkmalschutzbehörde des Kreises Stormarn, der Kirchenkreis Hamburg-Ost und das Landeskirchenamt in Kiel werden über das Verfahren informiert. Auch sie können Stellungnahmen abgeben.

Ist die Anhörung vorbei, soll der Eintrag ins Denkmalbuch erfolgen. "Deswegen machen wir das ja. Wir sind durch die intensive Berichterstattung auf Ahrensburg aufmerksam geworden", sagt Jonkanski. Den Anstoß habe gegeben, dass es sich um einen ganzen Bezirk handele, also auch um Pastorat und Gemeindehaus. "So haben wir festgestellt, was für ein toller Bau hier steht", sagt der Landesdenkmalpfleger. Die St. Johanneskirche stammt von Otto Andersen (1924-1981). Jonkanski: "Ein bedeutender Architekt, der auch die Thomaskirche Molfsee-Schulensee gebaut hat." Die 1959 geweihte Thomaskirche gilt als eines der gelungensten Beispiele modernen Sakralbaus und steht ebenfalls unter Schutz.

Kantorei und Orchester hoffen jetzt auf den Erhalt des Gebäudes

Die Mitglieder der Kantorei und des Orchesters von St. Johannes begrüßen die Initiative der Denkmalpflege. "In der Erwartung, dass die Kirche ihre Beschlüsse überdenkt", sagt Klaus Tuch von der Aktionsgemeinschaft, die um den Erhalt von St. Johannes kämpft. Ende Februar hatte der Kirchengemeinderat beschlossen, angesichts der prekären finanziellen Situation neben dem Verkauf des Pastorats und des Gemeindehauses auch die Entwidmung der Kirche zu beantragen. Tuch: "Vor diesem Hintergrund gewinnt das Eingreifen des Denkmalschutzes an Bedeutung. Ein Abriss der Kirche dürfte nur noch schwer zu erreichen sein."

"Wir geben die Bewertung ab. Und wir tragen die Kirche ins Denkmalbuch ein, woraus sich die Pflicht ergibt, das Gebäude zu erhalten", sagt Jonkanski. Aber die Kirche genieße seit der Weimarer Reichsverfassung ein Selbstbestimmungsrecht. Wäre ein Abriss doch möglich? Jonkanski: "Bei privaten Eigentümern entscheiden der Kreis und die untere Denkmalschutzbehörde. Aber die Kirche kann als Eigentümerin selbst bestimmen, was geschehen soll." Zuständig sei letztlich das Landeskirchenamt.

Im Streitfall werde der Denkmalrat einberufen oder geklagt. Jonkanski: "Aber das ist theoretisch." Es gebe genug Möglichkeiten, eine entwidmete Kirche zu nutzen. Jonkanski: "Manchmal bildet sich auch ein Förderverein." In Ahrensburg ist genau das in Vorbereitung. Am 30. April soll über die Satzung gesprochen werden. Uhrzeit und Ort stehen noch nicht fest.