Anwälte akzeptieren Urteil des Ahrensburger Gerichts gegen den 20-Jährigen aus Bad Oldesloe nach dem Überfall auf einen Imbiss.

Ahrensburg/Bad Oldesloe . Das Jugendschöffengericht Ahrensburg hat den 20-jährigen Manfred P. und den 19-jährigen Arslan L. (Namen von der Redaktion geändert) wegen gemeinschaftlich begangenen schweren Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung zu Jugendstrafen von drei respektive zwei Jahren verurteilt. L. hat dabei eine Vorbewährung von einem halben Jahr erhalten. Das bedeutet, er muss erst dann für zwei Jahre hinter Gitter, wenn er sich in den kommenden sechs Monaten etwas zu Schulden kommen lässt oder gegen eine Reihe von Auflagen erfüllt. Diese bestehen unter anderem aus 70 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Mit den Strafen werden auch Verurteilungen wegen früherer Delikte abgegolten. Beide Angeklagten aus Bad Oldesloe nahmen das Urteil an.

Kurz vor Ladenschluss lauerten die Täter ihren Opfern am Imbiss auf

P. und L. hatten im vergangenen September einen Imbiss mit Lieferservice in der Kreisstadt überfallen. Sie warteten bis kurz vor Ladenschluss um 23 Uhr, um im Schutz der Dunkelheit einem Angestellten der Gaststätte aufzulauern, der zu dieser Zeit an der Rückfront des Geschäfts den Müll entleerte. Ohne Vorwarnung schlug ihn P. mit einer ungeladenen Schreckschusspistole nieder. L. entwendete ihm zudem ein Smartphone. Anschließend drangen sie in den Imbiss ein, wo sie eine Beschäftigte mit vorgehaltener Waffe zwingen wollten, einen Tresor zu öffnen. Da sie den PIN-Code für den Safe nicht kannte, begnügten sie sich mit dem offen in der Kasse liegenden Geld. Als kurz darauf das Telefon klingelte, ergriffen die Täter die Flucht. Dabei ließen sie sowohl zwei herumliegende Geldbösen mit den Einnahmen der Fahrer liegen als auch eine Reihe von 50-Euro-Scheinen, die unter der Kasseneinlage mit dem Kleingeld lagen. Insgesamt erbeuteten sie rund 240 Euro.

P. und L. sind bei der Polizei keine Unbekannten. P. war bereits wegen Körperverletzung und kleinerer Raubtaten verurteilt worden, zuletzt im Juli 2012 zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Gegen L. lag zu Prozessbeginn unter anderem eine Jugendstrafe mit Vorbewährung wegen Diebstahls und Körperverletzung von einem Jahr und sechs Monaten vom April vergangenen Jahres vor. Sie war mit der Auflage verbunden, 50 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Davon hat er bislang nur 17 abgegolten.

In den vorangegangenen Urteilen war bereits die schwere Kindheit der Angeklagten erwähnt worden. P.s Vater, der 2004 starb, war selbst straffällig geworden. P. lebte im Haushalt seiner Mutter, von der er finanziell abhängig war, zu der er aber kein positives Verhältnis aufbauen konnte. Zwischenzeitlich lebte er auch in einem Jugendheim in Bad Oldesloe. Da mit der jüngsten Straftat die Bewährung aus dem vorhergehenden Urteil hinfällig wurde, sitzt er derzeit in der Justizvollzugsanstalt Neumünster ein. P. hat nach eigener Auskunft seit seinem 14. Lebensjahr regelmäßig Marihuana konsumiert. L.s türkische Eltern sind geschieden. Er lebt bis heute bei seiner Mutter, die sich aber aus beruflichen Gründen nicht ausreichend um ihn kümmern konnte. Wie P. hat auch er keinen Schulabschluss. Er absolviert gegenwärtig beim Jugendaufbauwerk eine Ausbildung zum Fahrzeugpfleger und betreibt in seiner Freizeit Thaiboxen.

P. sagte, in den Wochen vor der Tat habe er rund 1000 Euro in einer Spielhalle verzockt und brauchte nun Geld. Deshalb habe mit L. den Überfall begangen, vor dem er noch eine halbe Flasche Wodka geleert habe. L. zögerte nach eigenem Bekunden, auch weil er mehr Geld erbeuten wollte. Beide wurden bereits am folgenden Tag festgenommen. L.s Untersuchungshaft endete ein Woche später.

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter Vorsitz von Richter Ulf Thiele unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, aber auch über den Anträgen der Verteidiger. Der Richter betonte in der Begründung, dass der Überfall keine jugendliche Tat mehr gewesen sei, sondern schon einen Übergang zum professionellen Raub darstelle. Zudem seien von beiden Männern weitere Straftaten zu erwarten, sofern keine Jugendstrafe verhängt werde. Besonders eindringlich wandte er sich an L. Schon bei dem kleinsten Vergehen müsse er für zwei Jahre ins Gefängnis. P.s Rechtsanwalt betonte in seinem Plädoyer, sein Mandant bemühe sich aus eigenem Antrieb um einen Hauptschulabschluss und um Therapiemaßnahmen. Seine Vorverurteilungen gaben den Ausschlag, ihn in Haft zu nehmen, in der er beides weiter verfolgen kann.