Die Stadt Reinfeld bittet alle Grundstückseigentümer und Anlieger von Straßen, ihrer Pflicht nachzukommen und - sollte es noch mal schneien - Gehwege und Parkstreifen zu räumen. Sie weist darauf hin, dass sie die Straßenreinigung per Satzung auf die Anlieger und Grundstückseigentümer übertragen hat. Danach fallen die Gehwege und Parkstreifen sowie die Regeneinläufe parallel zum Grundstück in die Anliegerpflicht. Laut Verwaltung ist in einem Straßenverzeichnis aufgeführt, wo der Bauhof den Winterdienst auf den Straßen durchführt. In allen anderen Straßen sind die Anlieger dafür verantwortlich. Das Straßenverzeichnis ist im Internet auf www.reinfeld.de unter Rathaus und Politik/Satzungen Bebauungspläne/Sonstiges/Straßenreinigungssatzung/ Anlage zur Straßenreinigungssatzung einsehbar.