Polizei und Staatsanwaltschaft wollen mit neuem Konzept gegen Kriminelle vorgehen

Lübeck . Besonders auffälligen Straftätern in der Region soll es zukünftig stärker an den Kragen gehen. Das ist das Ziel der "Täterorientierten Strafverfolgung". Dahinter steht ein neues Konzept, das die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Polizeidirektionen Ratzeburg, zuständig auch für den Kreis Stormarn, und Lübeck am Montag vorgestellt haben.

Das Konzept mit der Abkürzung TOS soll die Ermittlungsarbeit der Behörden bei bestimmten Intensivtätern schneller und effektiver machen und den Verfolgungsdruck auf sie spürbar erhöhen. Polizei und Staatsanwaltschaft erhoffen sich durch die TOS Erfolge vor allem im Kampf gegen Straßen- und Gewaltkriminalität.

"Gewaltdelikte schränken die Freiheit der Bürger ein, sie sorgen für Angst und das mindert die Lebensqualität", sagt Thomas-Michael Hoffmann, Leiter der Lübecker Staatsanwaltschaft, bei der Vorstellung der TOS. Diese soll laut Wolfgang Becker, Leiter der Polizeidirektion Ratzeburg, "die Täter schneller von der Straße holen und damit die Sicherheit für die Bürger erhöhen.

Im Visier der täterorientierten Strafverfolgung stehen polizeibekannte erwachsene Straftäter, die überdurchschnittlich häufig und schnell nacheinander Delikte der Gewalt- und Straßenkriminalität verüben und sich durch eine besondere Rücksichtslosigkeit gegenüber ihre Opfern auszeichnen. Entsprechende Delikte sind etwa Raub, gefährlich Körperverletzung und räuberische Erpressung, aber auch Einbrüche in Wohnungen.

Jeder dieser Intensivtäter wird bei der TOS sowohl einem Sachbearbeiter der Polizei als auch einem bestimmten Staatsanwaltschaft zugeordnet. "Jeder Intensivtäter bekommt seinen persönlichen Staatsanwalt", sagt Thomas-Michael Hoffmann. Bislang waren die Tatorte und Delikte maßgeblich dafür, welcher Polizeibeamte und welcher Staatsanwalt die Ermittlungen in den einzelnen Fällen führt. "Es war möglich, dass mehrfach unabhängig voneinander gegen den Täter ermittelt wurde", so Oberstaatsanwalt Hoffmann. "Das führte zu Reibungs-, Effizienz- und Zeitverlusten."

Demgegenüber sollen die künftig für den Intensivtäter zuständigen beiden Stellen bei den Ermittlungen eng zusammenarbeiten. Auf verkürzten Wegen sollen Beweise und Informationen über den Verbrecher, etwa über seine sozialen Hintergründe und seine kriminelle Karriere schnell zusammengetragen werden. "Die Qualität der Ermittlungen wird verbessert", sagt Oberstaatsanwalt Hoffmann. "Wird der betreffende Täter erneut angeklagt, kann er auch als Intensivtäter dargestellt werden." So bekomme das Gericht ein umfassenderes Bild des Angeklagten. Dieser müsse damit rechnen, angesichts seiner Vorgeschichte zu einer höheren Strafe verurteilt zu werden.

Das Konzept TOS wird derzeit auf 32 Intensivtäter angewendet. Diese wurden von Polizei und Staatsanwaltschaft gemeinsam ausgewählt. Sechs von den Tätern kommen aus Stormarn, elf aus Lübeck, acht aus Ostholstein und sieben aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg. Das Konzept richtet sich gegen erwachsene Straftäter im Alter von mehr als 21 Jahren. Wenn es nötig ist, können weitere Intensivtäter in die TOS aufgenommen werden.

"Unser neues Konzept gilt für eine unbegrenzte Zeit, wir werden es aber ständig überprüfen und sehen, ob es erfolgreich ist", sagt Behördenleiter Hoffmann. Außer in Stormarn, Lübeck, Ostholstein und dem Kreis Herzogtum Lauenburg wird die TOS für Erwachsene bislang im Land nur in Kiel angewendet. Hoffmann: "Wir sehen uns durchaus als Vorreiter."