Wegen Untreue angeklagte Verbandspräsidentin aus Lütjensee ließ Vorstandsbeschlüsse nachträglich unterschreiben - und als Beweismittel präsentieren.

Ahrensburg. Die wegen gewerbsmäßiger Untreue angeklagte Präsidentin des Bundesverbands der Unfallopfer in Deutschland, Sabine T. (Name geändert) aus Lütjensee, hat offenbar während des laufenden Prozesses Dokumente rückwirkend unterschreiben lassen und anschließend vor Gericht als Beweismittel präsentiert. Dabei handelt es sich um bis zu zehn Jahre alte Vorstandsbeschlüsse, die die heute 58-Jährige zu umfangreichen finanziellen Transaktionen legitimieren sollen.

Zu Transaktionen, deren Nutznießer allem Anschein nach vor allem sie selbst gewesen sein dürfte. Hat sie die Mitgliedsbeiträge schwer geschädigter Menschen, hat sie Zuwendungen von Krankenkassen verprasst, um sich ein süßes Leben zu bereiten?

Da steht zum Beispiel die Anzahlung für ein 33.000 Euro teures Mini-Cooper-Cabrio im Raum, ein Leasingfahrzeug, das wohl so eine Art Dienstwagen des Verbands sein soll. Und da geht es um Aufwandsentschädigungen an T.s damaligen Ehemann, der für Hilfstätigkeiten 2380 Euro monatlich vom Verband bezogen haben soll; er bestreitet übrigens, dieses Geld jemals erhalten zu haben.

Wie berichtet, hat Staatsanwältin Britta Berkenbusch insgesamt 171 Fälle zur Anklage gebracht, die sich nur auf die Jahre 2007 und 2008 beziehen. Der von ihr errechnete Schaden für den Bundesverband der Unfallopfer in Deutschland summiert sich auf rund 80.000 Euro. Ob der aktuelle Vorfall mit den nachträglich eingeholten Unterschriften ein juristisches Nachspiel haben wird, vermag sie zurzeit noch nicht abschließend zu sagen. Berkenbusch zur Abendblatt-Regionalausgabe Stormarn: "Das wird zu überprüfen sein."

Unterschriften unter Vorstandsbeschlüssen spielen eine ganz zentrale Rolle in dem Prozess vor dem Ahrensburger Schöffengericht. Ein Betriebsprüfer des Finanzamtes Stormarn hatte die Situation im Verband und das Verhalten der Präsidentin am ersten Verhandlungstag, am 14. Februar, so beschrieben: "Kassenprüfungen gab es nicht, Mitgliederversammlungen gab es nicht, und die Bücher trugen die Handschrift Frau T.s." Ferner hatte er von zahlreichen Fremdleistungen berichtet, "die meines Erachtens die private Ebene der Familie T. betreffen, aber vom Bundesverband bezahlt worden sind". Und T. selbst hatte keine Vorstandbeschlüsse vorlegen können, die sie zum Geld ausgeben berechtigten.

Die reichte sie am zweiten Verhandlungstag, am 7. März, nach - unterzeichnet von ihr. Und von einer ihrer Stellvertreterinnen.

Dritter Verhandlungstag. Die Stellvertreterin sagt aus. Katharina B. (Name geändert), 46, aus einem Dorf irgendwo in Stormarn, ist eine vom Schicksal gezeichnete Frau, seit einem Unfall vor rund 15 Jahren Frührentnerin. Sie trägt eine dicke Halskrause, schleppt sich, auf einen Stock gestützt, in den Gerichtssaal. Dann erzählt sie: Am 6. März habe Sabine T. ihr eine E-Mail geschrieben, dann hätten beide telefoniert. "Ich sollte vier Beschlüsse noch mal gegenzeichnen." Richter Ulf Thiele: "Und warum tragen die Beschlüsse andere Daten als den 6. März?" Katharina B.: "Weil die Sachen da sicherlich vereinbart wurden." "Haben Sie eigene Erinnerungen, dass solche Beschlüsse gefasst worden sind?" "Eigentlich nicht." "Wann haben Sie von dem Cabrio erfahren?" "Erst nachdem es angeschafft worden war." "Warum unterschreiben Sie so etwas." "Frau T. hat gesagt, das seien reine Pro-forma-Unterschriften, damit das vom Finanzamt anerkannt wird."

Auch davon, dass Ex-Ehemann Heinrich T. (Name geändert) im Verband mitgearbeitet hat, hat das unfallgeschädigte Vorstandsmitglied B. nach eigenem Bekunden nichts mitbekommen. Und hat dennoch die "einstimmig gefassten Vorstandsbeschlüsse" über die Aufwandsentschädigung aus den Jahren 2002 und 2007 gegengezeichnet - am Mittwoch vor zwei Wochen, einen Tag vor dem Gerichtstermin.

Der Bundesverband der Unfallopfer in Deutschland ist "gemeinnützig", "selbstlos" und "nicht eigennützig". So steht es in seiner Satzung. Und: "Mitglieder bekommen keine Zuwendung aus dem Vermögen." Kein Wunder also, dass das schwer kranke Vorstandsmitglied B., das für die Präsidentin jahrelang intensive Recherche betrieben hat, niemals Geld gesehen hat.

Wie das im Falle Heinrich T. aussieht, erscheint zurzeit zumindest fragwürdig. Der heute 75-Jährige, ein ehemals selbstständiger Immobilienkaufmann, schrieb dem Verband jahrelang Monat für Monat Rechnungen, bekam daraufhin Monat für Monat Geld auf sein Konto überwiesen. Manchmal sei auch bar gezahlt worden, sagt die Angeklagte. Ihr Ex hingegen behauptet: Er habe weder Rechnungen geschrieben noch Geld bekommen. "Meine Frau war sehr fähig darin, meine Unterschrift nachzumachen." Dass nachweislich Geld auf sein Konto überwiesen, dann aber sofort wieder abgebucht wurde, erklärt der Kaufmann so: "Ich habe nie einen Kontoauszug gelesen. Mag komisch klingen, war aber so."

Sabine T. wirkt bei alledem abwesend, zerstreut. Den Mund hat sie zusammengekniffen, ihre großen Augen wandern Hilfe suchend abwechselnd nach rechts und links zu ihren Verteidigern. Unvermittelt und ohne ersichtlichen Anlass berichtet sie plötzlich von der Verbandsarbeit.

Auf eine aus Sicht des Gerichts unschlüssige Buchung angesprochen, sagt sie: "Das hätte ich auch anders fingieren können." Richter: "Haben Sie fingieren gesagt?" Sabine T.: "Streichen Sie das!"

Der Prozess wird am 26. März um 14.30 Uhr fortgesetzt.