Die Nebenwirkungen des Winterwetters sind dieser Tage nicht zu übersehen. Schnee und Eis am Boden ärgern insbesondere Hauseigentümer, denn sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Gehweg vor ihrem Haus zu räumen und zu streuen.

Ahrensburg.

Doch die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus und Grund Schleswig-Holstein empfiehlt, den Blick nicht nur nach unten, sondern auch nach oben zu richten: "Die Verkehrssicherungspflicht der Hauseigentümer gilt auch für Eiszapfen und Schnee auf dem Dach", sagt Hans-Henning Kujath von Haus und Grund. Eiszapfen müssten daher rechtzeitig, spätestens bei einsetzendem Tauwetter, von Regenrinnen und Dachkanten entfernt werden, so Kujath.

Die Pflicht, dies zu tun, könne auch auf Dritte, zum Beispiel auf Mieter, vertraglich übertragen werden. "Die Vermieter müssen dann allerdings trotzdem kontrollieren, ob alle Eiszapfen beseitigt worden sind", sagt Kujath. Und weiter: "Wenn die Eiszapfen schwer erreichbar sind, müssen die Eigentümer notfalls auf fachmännische Helfer, zum Beispiel auf die Feuerwehr, zurückgreifen."