Am Sonntag entscheiden die Oststeinbeker über die Zukunft der suspendierten Bürgermeisterin Martina Denecke. Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen.

Oststeinbek. Die Oststeinbeker entscheiden am Sonntag, 10. März, über die Zukunft ihrer seit knapp drei Monaten suspendierten Bürgermeisterin Martina Denecke. Wird die umstrittene Verwaltungschefin wieder ins Rathaus zurückkehren? Oder muss sie für immer gehen? Die Gemeindevertreter hatten sich im Dezember einstimmig dafür entschieden, das Abwahlverfahren einzuleiten, nachdem eine Bürgerinitiative dafür fast 2000 Unterschriften gesammelt hatte. Ebenfalls einstimmig war der Beschluss, die Bürgermeisterin unverzüglich von ihrem Amt freizustellen. Denecke war mit ihren Entscheidungen zuvor nicht nur bei den Gemeindevertretern in Ungnade gefallen, sondern auch bei Vertretern vieler Vereine und Verbände. Hinzu kamen interne Querelen im Rathaus. Bürgervorsteher Hendrik-C. Maier (CDU) sprach von einem "enormen Vertrauensverlust".

Wer ist wahlberechtigt?

Jeder Einwohner von Oststeinbek, der mindestens 16 Jahre alt ist, kann bei der Frage "Stimmen Sie für die Abwahl der Bürgermeisterin Martina Denecke?" Ja oder Nein ankreuzen. Neben der Wahlbenachrichtigung sollte der Personalsausweis mitgebracht werden.

Wo kann abgestimmt werden?

Die Gemeinde ist in fünf Wahlbezirke aufgeteilt worden mit zusammen vier Wahllokalen Abgestimmt werden kann in der Begegnungsstätte (Möllner Landstraße 24), im Musischen Forum (Möllner Landstraße 81), in der Helmut-Landt-Grundschule (Gerberstraße 36) und im Feuerwehrgerätehaus Havighorst (Dorfstraße 49). Geöffnet ist von 8 bis 18 Uhr.

Ist auch eine Briefwahl möglich?

Ja. Schon 740 Personen haben diese Möglichkeit in Anspruch genommen. Abstimmungsunterlagen können persönlich im Rathaus, schriftlich oder auch per E-Mail bei der Gemeinde beantragt werden. Wer direkt im Rathaus im Voraus abstimmen möchte, muss seinen Personalausweis mitbringen.

Die Unterlagen können bis Freitag, 8. März, um 12 Uhr, im Rathaus abgeholt werden. Wer aus Krankheitsgründen am Abstimmungstag nicht ins Wahllokal kommen kann, hat die Möglichkeit am Sonntag, 10. März, bis spätestens 15 Uhr noch eine Briefwahl zu beantragen. Kontaktdaten: Gemeinde Oststeinbek, Gemeindeabstimmungsleiterin, Möllner Landstraße 20, E-Mail: rathaus@oststeinbek.de und Fax 040/713 003 39.

Wann ist die Abwahl erfolgreich?

Die Bürgermeisterin muss ihr Amt niederlegen, wenn mindestens 20 Prozent aller Wahlberechtigten mit Ja stimmen. Dies muss zudem die absolute Mehrheit aller Bürger sein, die zur Wahl gehen. Bezogen auf Oststeinbek müssten rund 1600 Personen ihr Kreuz beim "Ja" machen.

Welche Ansprüche hat Denecke?

Sollte die suspendierte Bürgermeisterin abgewählt werden, bekommt sie für die nächsten drei Monate weiterhin ihre vollen Bezüge. Danach erhält sie bis zum regulären Ende ihrer Amtszeit am 31. April 2017 ein Gehalt, das bei 71 Prozent liegt. Sollte Martina Denecke danach keinem Job nachgehen, erhält sie ein Ruhegehalt. Wechselt sie in den Bereich der freien Wirtschaft, erhält sie 50 Prozent ihres Ruhegehalts. Findet sie eine Stelle im öffentlichen Dienst, hat sie keinen Anspruch auf weitere Zahlungen.

Wer könnte Nachfolger werden?

Die Gemeinde wird die Stelle nach einer erfolgreichen Abwahl erneut ausschreiben. Jeder kann sich bewerben. Auch die Fraktionen können wieder Kandidaten vorschlagen. Nachdem die Wählbarkeit der Bewerber geprüft wurde, bekommen sie die Möglichkeit, sich den Bürgern persönlich vorzustellen. Bis ein neuer Bürgermeister gewählt ist, bleibt Hans-Joachim Vorbeck (CDU) als stellvertretender Bürgermeister im Rathaus. Spätestens nach sechs Monaten muss eine Neuwahl stattfinden. Das wäre am 10. September.

Und wenn die Abwahl scheitert?

Sollte die erforderliche Mehrheit für die Abwahl nicht zusammenkommen, bleibt Martina Denecke Bürgermeisterin. Dann kann sie schon am Montag, 11. März, wieder ins Rathaus zurückkehren. Regulär endet ihre Amtszeit im April 2017.