Der Syrer verkaufte Marihuana im Oldesloer Asylbewerberheim. Auch Kinder waren seine Kunden

Bad Oldesloe/Lübeck. Das Landgericht Lübeck hat einen 28 Jahre alten Syrer wegen bewaffnetem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Mann hatte zuvor während des zweitägigen Prozesses gestanden, im vergangenen Jahr im Asylbewerberheim in Bad Oldesloe Marihuana verkauft zu haben. Unter seinen Kunden waren auch Kinder gewesen.

Das Gericht folgte bei der Strafhöhe dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die beiden Verteidiger des Asylbewerbers hatten für eine Haftstrafe von drei Jahren und ein mildes Urteil plädiert. "Ich hätte mir nie träumen lassen, dass ich mal etwas mit Drogenhandel zu tun haben werde", sagte der Angeklagte zuvor, als ihm der Vorsitzende Richter Kai Schröder das letzte Wort erteilte. "Es ist einfach passiert, als ich nach Deutschland gekommen bin. Ich entschuldige mich für das, was ich getan habe."

Der 28-Jährige gab an, in Syrien viele Jahre lang als Schneider mit eigenem Geschäft gearbeitet zu haben, bevor er 2010 in die Bundesrepublik geflohen sei. Er sagte: "Ich wurde damals vom Geheimdienst der syrischen Regierung gesucht, weil mein Vater Mitglied der kurdischen Oppositionspartei war und ich für ihn verbotene Zeitschriften und Fahnen verteilt habe."

Der Drogendealer war am 8. Oktober vergangenen Jahres in Bad Oldesloe festgenommen worden. Beim Durchsuchen seiner Wohnung fanden die Polizisten etwa 600 Gramm Marihuana, Verpackungsutensilien für das Rauschmittel, eine Schreckschusspistole mit Munition und einen Elektroschocker. Der Syrer gab vor Gericht an, die beiden Waffen kurz vor der Festnahme statt Bargeld von zwei Kunden für jeweils einige Gramm Marihuana bekommen zu haben. Er habe sie aber nicht behalten wollen. Das Gericht glaubte dem Angeklagten nicht. "Der Fund einer Waffe und des Marihuanas bedeutet bewaffneter Handel", sagte Richter Schröder.

Das Gericht verurteilte den Syrer allerdings nur wegen Drogenhandels in rund 160 Fällen. Bei mehr als 80 weiteren Fällen, die ebenfalls in der Anklage gestanden hatten, wurde die strafrechtliche Verfolgung vorläufig eingestellt. Darunter sind auch die Fälle um ein 13 Jahre altes Mädchen. Es hatte im vergangenen Jahr im Oldesloer Kinder- und Jugendheim St. Josef gewohnt und bei einer polizeilichen Vernehmung angegeben, bei dem Syrer fast täglich Drogen gekauft zu haben. Vor Gericht zeigte sich das Mädchen am Mittwoch aber wenig auskunftsfreudig und widersprach zum Teil ihren bei der Polizei getätigten Aussagen.