Disziplinarkammer des Kirchengerichts mit neuem Vorsitzenden

Ahrensburg. Wird das Verfahren gegen den Ahrensburger Ruhestandsgeistlichen Friedrich Hasselmann wieder aufgenommen oder seine Akte endgültig geschlossen? Die Antwort soll jetzt nicht mehr lange auf sich warten lassen. Die juristische Hängepartie scheint jedenfalls vorbei zu sein.

Wie jetzt bekannt wurde, berief die damals noch vorläufige Leitung der neuen Nordkirche bereits Mitte Februar einen Nachfolger für Wolf Reinhard Wrege. Der Direktor des Amtsgerichts Norderstedt hatte im Januar sein Ehrenamt als Vorsitzender der Ersatz-Disziplinarkammer des Kirchengerichts niedergelegt. Kai Schröder, Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck, rückt nach. Die Ersatzkammer ist damit wieder beschlussfähig und kann die Weichen im Fall Hasselmann stellen.

Zum Hintergrund: Die evangelische Landeskirche hatte gegen Hasselmann im November 2012 ein Disziplinarverfahren angestrengt. Ziel war es, ihn wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal in Ahrensburg aus dem Dienst zu entfernen. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt. So entschied es der Vorsitzende der ersten Disziplinarkammer Bernd Wrobel - ohne die Zeugen gehört und ohne ein Urteil herbeigeführt zu haben.

Das Landeskirchenamt äußerte Kritik und lehnte Wrobel und die gesamte Kammer wegen "Besorgnis der Befangenheit" ab. Für Wrobel ein Ding der Unmöglichkeit. Die Entscheidung unabhängiger Richter müsse akzeptiert werden, so seine Position.

Nun war Wrege mit seiner Ersatzkammer am Zug. Aber er warf hin. In der Begründung seines Rücktritts soll er Kritik am Kirchenamt geäußert haben. Jetzt steht Kai Schröder in dem Konflikt, als Kollege über Kollegen urteilen zu müssen. Hält seine Kammer Wrobels Kammer für befangen, steht die Einstellung des Verfahrens gegen Hasselmann infrage.

"Dann kann durchaus noch einmal neu verhandelt werden", sagt Bernd Wrobel, der zwischenzeitlich versucht hatte, eine andere Lösung herbeizuführen. Seine Idee war, die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands in Hannover als Oberinstanz anzurufen, "um die Blockade zu lösen. Das wäre die sauberste Lösung."

Der jetzt gewählte Weg sei jedenfalls keine saubere Lösung, sondern ein merkwürdiges Vorgehen. So sieht es Hasselmanns Anwalt Heinz Wagner. "Die Kirchenleitung ist doch Partei in diesem Fall", sagt er. Wie könne es sein, dass sie den Vorsitzenden der entscheidenden Kammer beruft. Stattdessen hätte die Synode Ende vergangenen Jahres einen Richterwahlausschuss einsetzen müssen. Aber letztlich sei die Sache klar: "Selbst wenn ein Rechtsfehler passiert wäre. Das begründet keine Befangenheit der Richter." Das Verfassungsrecht sei da eindeutig.