Gericht verurteilt Hamburger wegen fahrlässiger Tötung eines Glinders zu Bewährungsstrafe

Reinbek. Er fuhr nachts durch das Bunkergelände Oher Tannen bei Reinbek - zu schnell, alkoholisiert und mit schlechtem Fahrlicht. Und er war nicht allein unterwegs: Neben ihm saß in der Nacht vom 10. auf den 11. März 2012 ein 16 Jahre alter Jugendlicher aus Glinde. Vor einer scharfen Rechtskurve verlor der Fahrer aus Hamburg dann die Kontrolle über seinen Wagen. Trotz einer Vollbremsung kam er von der Fahrbahn ab und schleuderte mit seinem Wagen mit der Beifahrerseite gegen einen Baum. Der Hamburger Fahrer blieb unverletzt, sein junger Beifahrer jedoch erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Er starb am nächsten Tag im Krankenhaus. Deshalb wurde der Fahrer am Montag vom Amtsgericht Reinbek wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Die Richterin sah es als erwiesen an, dass der 22 Jahre alte Angeklagte in jener Nacht zu schnell gefahren ist. Bei der Anwendung der gebotenen Sorgfalt aber hätte er genau dies erkennen können. Stattdessen habe er nicht einmal mehr in die Kurve eingelenkt. Erschwerend komme hinzu, dass er alkoholisiert am Steuer saß - die Polizei hatte bei ihm einen Atemalkoholwert von 0,7 Promille gemessen - und zudem vor der Fahrt die Frontscheinwerfer seines Autos mit türkiser Farbe übermalt hatte. "Der Angeklagte ist bewusst an die Grenze des Kontrollierbaren gegangen", sagte die Richterin.

Dem Angeklagten selbst war anzumerken, dass er mit dem Geschehenen zu kämpfen hat. Er berichtete, dass er in jener Nacht auf dem Bunkergelände mit dem Unfallopfer und anderen gefeiert hatte. Auf dem Gelände Oher Tannen sind rund 50 alte Munitionsbunker, die an Privatleute vermietet sind. Auch der Angeklagte hatte dort einen Bunker. Nachts seien er und ein anderer Fahrer mit ihren Autos dann losgefahren, um auf dem Gelände nach anderen Feiernden zu suchen. Sein nicht zugelassenes Auto war nur dafür da, auf dem großen Bunkergelände umherzufahren. Der Hamburger gab zu, Alkohol getrunken und die Autoscheinwerfer übermalt zu haben. Auf der Fahrt habe ihm sein Glinder Beifahrer die Handbremse angezogen. Darüber sei er so geschockt gewesen, dass er voll gebremst und die Kontrolle über sein Auto verloren habe.

Demgegenüber sagte ein Kfz-Sachverständiger aus, dass die Handbremse nur leicht angezogen und dies nicht ursächlich für den Unfall gewesen sei. Er gab an, dass der Hamburger deutlich zu schnell unterwegs war. Die Richterin stützte sich auf sein Gutachten und auf die Zeugenaussage des anderen Fahrers, der dem Hamburger ebenfalls ein hohes Tempo bescheinigte. Mit dem Strafmaß entsprach die Richterin der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Angeklagten hielt eine Geldstrafe für angemessen. Er sah vor allem handwerkliche Fehler beim Sachverständigengutachten. Die Richterin folgte ihm jedoch nicht.