Neun Monate Haft für den Mann, der fremdenfeindliches Material ins Internet stellte

Ratzeburg. Das Amtsgericht Ratzeburg hat am Mittwoch den Urheber eines ausländerfeindlichen Videos wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Der Angeklagte habe mit den Aufnahmen und seinen Kommentaren ausländische Mitbürger beschimpft und böswillig verächtlich gemacht, sagte Richter Martin Mrozek. Es sei bitter, kurz nach dem 20. Jahrestag der Brandanschläge von Mölln solch eine Tat verhandeln zu müssen.

Der 49 Jahre alte Ingenieur Uwe W. aus Grinau im Kreis Herzogtum Lauenburg hatte im November 2010 ein selbst gedrehtes Video mit dem Titel "Please, take me to Auschwitz" ins Internet gestellt, das eine Asiatin, die W. Sandy nennt, vor den Verbrennungsöfen in der KZ-Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau in Polen zeigt. Dazu sagt W.: "Sandy, die Öfen sind noch warm. Bye bye, Sandy." Seine Kommentare in der KZ-Gedenkstätte wertete der Richter auch als Billigung des unter der NS-Herrschaft begangenen Völkermords.

Uwe W. hatte mehr als 700 Videos ins Internet auf das Videoportal Youtube gestellt und mit rassistischen Äußerungen kommentiert. Gefilmt hatte er Straßensituationen in vielen Städten und Gemeinden Schleswig-Holsteins, darunter auch in Ahrensburg, Bad Oldesloe und Reinfeld. Auf manche Aufnahmen legte er ein Fadenkreuz und ließ Maschinengewehrsalven ertönen. Die anderen Filme waren nicht Gegenstand der Anklage, dienten aber als Beleg für die fremdenfeindliche und rassistische Gesinnung von Uwe W.

Mit der verhängten Strafe entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Anklägerin Ulla Hingst hatte neun Monate Haft auf Bewährung für den Ingenieur gefordert. Mit der Veröffentlichung des Films habe Uwe W. Minderheiten verächtlich gemacht und Naziverbrechen gebilligt, hatte sie in ihrem Plädoyer gesagt.

Der Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, bei seinem Video handele es sich um einen "Reisebericht" und "reinen Jux". Sein Verteidiger Patric von Minden plädierte auf Freispruch. Sein Mandant sei nicht ausländerfeindlich und habe mit seinem Video keinesfalls Missachtung gegen Asiaten kundtun wollen. Der Angeklagte bitte für die missverständlichen Äußerungen um Entschuldigung, sagte der Anwalt.

Als Bewährungsauflage muss Uwe W. eine Geldbuße von 1500 Euro an den Verein "Miteinander leben" in Mölln zahlen. Der hat das Ziel, das Zusammenleben von Deutschen und Ausländern zu verbessern.