Stilloser geht's nicht

31. Januar: "Gemeinderat: Rücktritt aus Protest"

Transparentes Handeln: das wird erwartet und praktiziert in Familien, in Betrieben, in Verbänden. In der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Ahrensburg ist dieser Begriff und ist dieses Handeln unbekannt. Jahrzehntelang sind wir als Familie engagiert in der evangelischen Gemeinde. Wir zahlen Kirchensteuer und haben Gehälter und Gebäude mitfinanziert. Da erwarte ich, dass wir Gemeindemitglieder bei so einer gravierenden Entscheidung wie dem Verkauf des Gemeindezentrums sachlich informiert werden, unsere konstruktive Mitarbeit erwünscht wird und wir in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Der Kirchengemeinderat hat keinerlei Transparenz in seinem Handeln uns gegenüber gezeigt. Das ist kein guter Stil. Stillos empfinde ich auch den Abgang von Pastor Paschen. Am 24. Januar wurden wir als Gemeindeglieder über die Presse informiert, dass er sieben Tage später eine andere Arbeitsstelle übernehmen wird. Ist es ein "Rausschmiss" - dann läge die Stillosigkeit beim Kirchenkreis - oder weiß Herr Paschen schon lange davon? Hat er seinen Wechsel verschwiegen, bis St. Johannes platt ist? Wie sich Herr Paschen nach 22 jähriger Tätigkeit von seiner (?) Gemeinde trennt, ist blamabel und peinlich. Dass Herr Paschen sich in der Schlosskirche (laut Internet) und nicht in St. Johannes verabschiedet, setzt nach meinem Empfinden allem die Krone auf. Stilloser geht's nicht.

Cordula Dörmann, Ahrensburg

Gekränkte Eitelkeit

Wie wenig vertraut mit den Gepflogenheiten demokratischer Grundsätze ist das denn? Die in der Abstimmung Unterlegenen werfen das Handtuch und entziehen damit den Gemeindemitgliedern, die sie gewählt haben, auch noch den Minoritätenschutz. Die zwei Prozent der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Ahrensburg (260 Gemeindemitglieder von 700 Unterzeichnern der Petition) müssen nun unter der gekränkten Eitelkeit ihrer Ex-Vertreter im Kirchengemeinderat leiden. Wer wird nun ihr Recht einfordern?

Dorothea E. Thie, Ahrensburg

Erhalt des Rathauses gut

18. Januar: "Denkmalschutz greift nach Rathaus"

Die Entscheidung, ob das Ahrensburger Rathaus unter Denkmalschutz gestellt wird, ist vermutlich schon gefallen. Mit der öffentlichen Diskussion soll wohl die Akzeptanz der Bevölkerung und Politiker erhöht werden. Nach der Überlieferung des römischen Architekten Vitruv basiert Architektur auf drei Prinzipien: Schönheit, Stabilität und Nützlichkeit. Ausgewogene Architektur soll eine Mischung dieser drei Elemente sein, ohne dass eines die anderen dominiert. Das Ahrensburger Rathaus weist zwei der genannten Prinzipien auf: Stabilität und Nützlichkeit. Ob das Rathaus auch schön ist, orientiert sich nicht nur am veränderten Zeitgeist, sondern ist eine Frage des Geschmacks. Denkmalschutz wird als öffentliches Interesse an der Bewahrung von Baudenkmälern definiert und richtet sich nicht nach der Ästhetik eines Gebäudes. Das Rathaus gehört zur als hässlich verschrienen Betonarchitektur der 50er- bis 70er-Jahre. Laut Kunsthistorikern ist sie - weil es kaum noch Gebäude aus dieser Epoche gibt - schützenswert. Ahrensburg sollte mit dem Denkmalschutz kooperieren und das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes durch Reinigung der Waschbetonfassade und Rückschnitt der Bäume verbessern. Ob ein Neubau eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung erlangen kann und ob er kostengünstiger als eine Sanierung wäre, darf bezweifelt werden. Das beste Beispiel für verfehlte Architektur sind die rund um den Rathausplatz beliebig errichteten seelenlosen Geschäftsgebäude, die nur die Kategorie der Zweckmäßigkeit erfüllen. Da die Politik während der letzten Jahrzehnte sich nicht auf ein Konzept einigen konnte, ist der Erhalt des Rathauses eine gute Lösung. Die Gestaltung des Platzes muss sich dann nach dem Rathaus richten!

Werner Haering, Ahrensburg

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