Nach Beschluss über Pastorat- und Gemeindehausverkauf an St. Johannes in Ahrensburg ist von zu wenig Demokratie die Rede

Ahrensburg. "Wir haben verloren. Gemeindehaus und Pastorat St. Johannes können verkauft werden." So heißt es in einer Erklärung der ehrenamtlichen Gruppen der Ahrensburger St. Johanneskirche, die sie an die Pastoren, an Propst Hans-Jürgen Buhl und Bischöfin Kirsten Fehrs geschickt haben. So klar dieses Eingeständnis nach der Entscheidung des Kirchengemeinderats am vergangenen Dienstag auch ist, heißt es dennoch weiter: "Wir sehen uns nicht in der Lage, der üblichen demokratischen Praxis folgend der erfolgreichen Mehrheit der Gegenseite zu gratulieren, denn die Auseinandersetzung war bis zum letzten Augenblick nicht fair."

Bis zuletzt hatten die Mitglieder der Kantorei, des Freundeskreises Kirchenmusik, des Vereins Jokids, des Basarkreises und aller anderen Kirchengruppen gehofft, die Entscheidung könnte abgewendet und ihr Treffpunkt erhalten wenden. Noch am Abend der Sitzung bildeten, wie berichtet, rund 110 Menschen mit Kerzen in den Händen ein Lichter-Spalier vor dem Gemeindehaus, um die Mitglieder des Kirchengemeinderats zu empfangen und sie noch einmal auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen. Doch Pastorat und Gemeindehaus der St. Johanneskirche sollen verkauft und damit vermutlich auch abgerissen werden.

Die von den Gruppen nach einer Unterschriftenaktion beantragte Gemeindeversammlung kommt. Sie ist für Sonntag, 17. Februar, im Gemeindehaus der Schlosskirche (Am Alten Markt) vorgesehen. Sie sollte Gelegenheit geben, über Alternativen zum Verkauf zu sprechen. Daraus wird nun nichts mehr.

"Es fehlte von Anfang an in allen Gremien die Bereitschaft, die schwierigen Finanzprobleme der Gemeinde ungeschminkt offenzulegen und die Mitarbeit an ihrer Überwindung zu erbitten", heißt es in der Erklärung der Kirchengruppen. "Es fehlte das Vertrauen in die Kreativität und in die Opferbereitschaft mündiger Christen. Es fehlte das selbstverständliche offene Abwägen von Alternativen. Es fehlte eine aufrichtige, sachliche und einheitliche Information. Es fehlten vollständig der Wille und die Fähigkeit zum mehrfach erbetenen innergemeindlichen Gespräch. Es fehlt ganz und gar das, was christliches Miteinander durch die Jahrhunderte ausgezeichnet hat: das Aufeinanderzugehen und das gemeinsame Suchen."

Die Betroffenen schmerze die indifferente und abstinente Haltung der meisten örtlichen Pastoren, die wehtue, vor allem die neu gewonnene, erschreckende, belegbare Erkenntnis über die vordemokratischen Strukturen und die kirchenrechtlich abgesicherte mangelnde Transparenz in der Nordkirche.

Konkret: "Der Kirchengemeinderat kann Anträge der Gemeindeversammlung zur Behandlung aufgreifen, braucht dies aber nicht zu tun. Ein Recht auf Veröffentlichung oder Einsichtnahme in die Protokolle des Kirchengemeinderats gibt es nicht. Und es besteht keine Rechenschaftspflicht des Kirchengemeinderats gegenüber der Gemeinde."