Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde eines Wentorfers als unzulässig ab

Reinbek. An der Reinbeker Rosenstraße, am Cronsberg oder an der Todendorfer Hauptstraße (L90) müssen etliche Anwohner eine Hoffnung begraben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Beschwerde des Wentorfers Ernst Niemeier gegen die Erhebung von Anwohnerbeiträgen beim Straßenausbau als unzulässig abgewiesen. Wie in Wentorf regt sich auch an Stormarner Straßen Protest dagegen, dass Bürger für den Ausbau ihrer Wohnstraße zur Kasse gebeten werden.

"Ich bin machtlos gegen die Entscheidung", sagt Niemeier enttäuscht. Seine Beschwerde ohne Begründung abzuweisen, lasse ihn am Rechtsstaat zweifeln. Er hege sogar den Verdacht, dass die Entscheidung "interessengeleitet" gewesen sein könnte, so Niemeier. "Das ist völlig haltlos", sagt Bernd Odörfer, Sprecher des Bundesverfassungsgerichts. "Ob eine Beschwerde nun begründet oder unbegründet zurückgewiesen wird - der Umfang der Prüfung ist der gleiche", so Odörfer.

Der Rechtsstreit, der über das Oberlandes- und Bundesverwaltungsgericht nun beim höchsten deutschen Gericht gelandet war, hat Niemeier und seine Initiative für faire Straßenfinanzierung rund 20.000 Euro gekostet. Alle Gerichte hatten gegen Niemeier entschieden. Wie es nun weitergehe, wisse der Wentorfer noch nicht. Er selbst ist durch den geplanten Ausbau des Bergedorfer Weges betroffen. 53 Prozent sollen die Anwohner zahlen.

Während Wentorfs Bürgermeister Matthias Heidelberg das Verfahren "positiv begeleitet" und darin "einen interessanten Rechtsstreit gesehen" habe, zeigt sich sein Reinbeker Amtskollege Axel Bärendorf erleichtert. "Damit sind die Beiträge weiter rechtmäßig." Reinbeks Bürgermeister begrüße, dass die Landesregierung zu der Regelung zurückgekehrt sei, dass die Kommunen mindestens 15 Prozent der umlagefähigen Kosten an die Bürger weitergebe. Der niedrige Satz gilt jedoch eher für den Ausbau von Durchgangsstraßen. Bei Anliegerstraße können die Sätze schnell bei 60 bis 70 Prozent liegen. Die Vorgängerregierung habe es ins Ermessen der Kommunen gelegt, so Bärendorf. "Dadurch war jedoch eine Ungleichgewichtung entstanden."