Sülfeld. Im Prozess gegen einen 63 Jahre alten Sülfelder hat das Kieler Landgericht den Angeklagten am Freitag überraschend aus der Haft entlassen. Der ehemalige Schweinebauer muss sich wegen Mordes an seinem Sohn verantworten.

Nach zweitägiger Beweisaufnahme sei kein dringender Tatverdacht mehr gegeben, sagte der Vorsitzende Richter, Jörg Brommann, zur Begründung. Eine Täterschaft des Angeklagten sei ebenso wahrscheinlich wie unwahrscheinlich. Damit kann Hans-Martin V. nun auf einen Freispruch hoffen.

Unmittelbar bevor die Entscheidung verkündet wurde, hatte Staatsanwalt Torsten Holleck lebenslange Haft für den Sülfelder gefordert. Er hielt es für erwiesen, dass Hans-Martin V. am 7. Juli 2012 seinen Sohn tötete, indem er dem damals 27-Jährigen einen angezündeten Feuerwerkskörper in den Mund schob, an dem dieser erstickte. V. sagte jedoch aus, sein Sohn habe sich den Kanonenschlag selbst in den Mund gesteckt. Dass er die Leiche anschließend zersägte und in eine Güllegrube warf, hatte V. bereits zugegeben.

Das Urteil wird für kommenden Mittwoch erwartet. Dass V. des Mordes für schuldig befunden wird, scheint nach dessen Entlassung aus der Haft jedoch ausgeschlossen.