Gesetzesänderung macht es für Kommunen wieder einfacher, Geschenke anzunehmen

Stormarn. Für Städte und Gemeinden wird es ab sofort wieder einfacher, Spenden entgegenzunehmen. Die Landesregierung hat den Paragrafen 76 der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung korrigiert. Der hatte während der vergangenen Monate für Verärgerung und Unverständnis bei vielen Kommunalpolitikern im Kreis und im übrigen Land gesorgt, da nach einer Änderung die Annahme jeder noch so kleinen Spende ein Höchstmaß an Bürokratismus nach sich gezogen hatte. Die nun korrigierte Regelung sei "alltagstauglicher", sagt Martin Habersaat, Landtagsabgeordneter aus Barsbüttel und stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion.

Laut der neuen Fassung wird die Zustimmung der Gemeindevertreter nun erst dann notwendig, wenn eine Sachspende einen Wert von 50 Euro überschreitet. Über die Annahme von Spenden mit einem geringeren Wert kann der Bürgermeister ab sofort eigenständig entscheiden.

Im April vergangenen Jahres war der von der damaligen Landesregierung festgesetzte Paragraf in Kraft getreten, der erstmals die Annahme von Geschenken durch die Verwaltung regeln sollte. Danach durfte der Bürgermeister einer Kommune Spenden für diese nur noch annehmen, wenn die Gemeindevertretung zuvor in einer öffentlichen Sitzung ihre Zustimmung gegeben hatte. Zudem mussten sämtliche Spender namentlich genannt werden. So sollte Vorteilsannahme verhindert werden.

In der Theorie führte die neue Regelung dazu, dass selbst wegen Kleinstspenden wie Torten für den Feuerwehrball Sitzungen einberufen werden mussten. In der Praxis hielten sich aufgrund dieses bürokratischen Aufwandes aber nur wenige der betroffenen Kommunen strikt an die nach kurzer Zeit als Kuchenparagraf verspottete Regelung. Stattdessen brachten die Bürgermeister Kritik über die Anordnung beim Innenministerium vor, das die Genehmigungsgrenze nun auf 50 Euro angehoben hat.

"Wir legen es aber in die Verantwortung der Gemeinde- und Stadtvertreter, eigene Grenzen zu beschließen", sagt Martin Habersaat. So könnten die Kommunalpolitiker beispielsweise beschließen, den Bürgermeister über Spenden bis 5000 Euro entscheiden zu lassen und bis 10.000 Euro den Hauptausschuss, sodass erst bei höheren Beträgen die Gemeindevertretung gefragt werden müsste.

Zudem sieht der Paragraf nun vor, dass der Bürgermeister jährlich einen Bericht zu verfassen und den Gemeindevertretern vorzulegen hat. Darin müssen alle Spenden ab 50 Euro enthalten sein.