Widerspruch soll Verengung der Möllner Landstraße verhindern

Reinbek. Der Streit um Straßenbäume an der Möllner Landstraße hat jetzt zu einem Machtwort des Reinbeker Bürgermeisters Axel Bärendorf geführt. Er hat Widerspruch gegen einen gerade einmal eine Woche alten Beschluss der Stadtverordneten eingelegt. Wichtigstes Argument des Bürgermeisters: Der Beschluss, der in einem Teilbereich eine Fahrbahnbreite von maximal sechs Metern festlegt, gefährdet seiner Ansicht nach die Verkehrssicherheit. Über den Widerspruch müssen nun die Stadtverordneten auf einer Sondersitzung im Januar beraten.

Über die geplanten Baumaßnahmen für ein 800 Meter langes Teilstück der Möllner Landstraße wird seit längerem debattiert. Dort muss eine Regenentwässerung verlegt werden. Das verlangt die Wasserschutzbehörde. Anschließend sollte die Straße erneuert werden. Sie ist derzeit 6,50 Meter breit.

Die Reinbeker Stadtverordneten hatten beschlossen, sie in einem Teilstück auf sechs Meter zu verengen. Damit sollte die Fällung von 13 bis maximal 19 Linden verhindert werden. Würde die Straße die alte Breite behalten, würde man bei den Bauarbeiten vermutlich das Wurzelwerk der Straßenbäume beschädigen. Dann müssten sie gefällt werden. Für den Erhalt der Linden hatten sich Anwohner und die Siedlergemeinschaft Neuschönningstedt stark gemacht. Im August hatten 300 Bürger in der Möllner Landstraße eine Menschenkette gebildet. "Ich sehe nicht ein, warum gesunde Bäume gefällt werden müssen", hatte etwa Anwohner Henry Raeune damals gesagt.

Die Bäume säumen eine Landesstraße. Rund 14.000 Fahrzeuge sind dort täglich unterwegs, auch einige Buslinien führen dort entlang. Bürgermeister Bärendorf weist zudem in der Begründung seines Widerspruchs darauf hin, dass die Straße auch als Umleitungsstrecke für die A 24 dient. Sollte sie auf sechs Meter verengt werden, wäre die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben. "Wenn sich dann dort ein Bus und ein Lkw begegnen, wird es eng", sagt Bärendorf. "Wenn sich zwei Busse begegnen, die eine Breite von jeweils 2,50 Meter oder 2,55 Meter haben, dann ist davon auszugehen, dass bei einem Ausweichmanöver eines der beiden Fahrzeuge den Radweg überfährt." Das gefährde die Radfahrer.

Bärendorf hat sich vor seinem Widerspruch rechtlich beraten lassen. "Die Auskunft war klar: Wenn auf der sechs Meter breiten Straße ein Unfall passiert, dann laufe ich Gefahr, Besuch von der Staatsanwaltschaft zu bekommen", sagt Bärendorf.

Die Stadt steuert nun auf einen wesentlichen teureren Straßenausbau zu. Er muss teilweise von den Anliegern bezahlt werden. Die Wasserbehörde drängt auf die Verlegung der Regenwasserrohre. Die Ausschreibung dafür läuft bereits. Aber Kanal- und Straßenbau können nur dann kostensparend als gemeinsame Maßnahme durchgeführt werden, wenn die Stadtverordneten die Fahrbahnverengung zurücknehmen. Geschieht dies nicht, würde die Möllner Landstraße zweimal Baustelle werden. Zuerst würden die Rohre ins Erdreich gebracht werden. Später, wenn der Streit um die Breite geklärt ist, würde die Straße erneuert werden.