Die Stadt Bad Oldesloe hat ihre Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur geändert. Ab sofort müssen Kulturschaffende, die eine finanzielle Unterstützung bekommen möchten, den Förderantrag bis zum 15. Februar des jeweiligen Jahres einreichen. Im März beraten dann die Mitglieder des Bildungs-, Sozial- und Kulturausschusses in ihrer Sitzung über die Anträge. Bisher hatten die Kulturschaffenden bis zum 30. Mai Zeit gehabt.