42-Jähriger muss nach Attacke gegen Vermieter in Ahrensburg ins Gefängnis, aber nicht in Psychiatrie

Lübeck/Ahrensburg . Es war am 10. Oktober vergangenen Jahres, als ein 42 Jahre alter Mann in Ahrensburg ausrastete. Er lauerte seinem Vermieter, mit dem er im selben Haus wohnte, auf, hielt ihn stundenlang in dessen Wohnung fest, schlug immer wieder auf ihn ein. Bei sich hatte der Täter ein Messer und Klebeband. Schließlich zwang der Mieter den 70 Jahre alten Pensionär, 1000 Euro von dessen Konto abzuheben und ihm zu geben. Danach gelang dem Vermieter die Flucht.

Sein Peiniger wurde am Mittwoch vom Landgericht Lübeck wegen schweren Raubes, räuberischer Erpressung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem muss der Angeklagte seinem Opfer 2500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Was sich am Tattag ereignete, hatte nicht nur das Opfer als Zeuge geschildert. Der Angeklagte hatte ein Geständnis abgelegt. Der Vermieter erlitt einen Nasenbein- und einen Rippenbruch und zeitweise einen Sehschaden. Es traute sich erst vier Wochen nach der Tat wieder nach Hause, nachdem der Mieter ausgezogen war.

"Er hat mich bis zur Weißglut gereizt", nannte der Angeklagte, ein arbeitsloser Elektriker, als Grund, warum er seinen Vermieter misshandelte. Dieser habe ihm das Wasser abgestellt, ständig angerufen, er solle das Fenster zumachen und mehrfach Briefe wegen angeblich mangelnder Sauberkeit geschrieben. Das alles sei zusammengekommen mit diversen anderen privaten Problemen. Das Opfer wies diese Vorwürfe zurück. Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte dem Angeklagten eine "Persönlichkeitsstörung mit Aggressionspotenzial".

Mit seinem Urteil schlug das Gericht einen Mittelweg ein zwischen den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Erstere hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert, außerdem die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie, da von dem Angeklagten weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten seien und er deshalb eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Demgegenüber forderte der Verteidiger maximal zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung mit der Auflage, eine Therapie zu machen. Eine psychiatrische Unterbringung lehnte er ab.

Das Gericht sah den Angeklagten - wie auch der Gutachter - zum Tatzeitpunkt als vermindert schuldfähig an. Die hohen Anforderungen für eine psychiatrische Unterbringung sah es aber nicht erfüllt. So habe die innere Aggressivität nicht zu weiteren Straftaten geführt. Außerdem sei der Angeklagte einsichtig, dass seine krankhafte Störung behandelt werden müsse. Dies könne durch Medikamente und therapeutisch im Gefängnis geschehen. Als Folge seines Urteils hob das Gericht die vorläufige Unterbringung in der Psychiatrie auf, die es im Prozess angeordnet hatte. Stattdessen erließ es einen Haftbefehl gegen den 42-Jährigen.