Im Fall Pastor Hasselmann nicht gehörte Zeugen kritisieren die Einstellung des Verfahrens

Ahrensburg. Mit einer Erklärung melden sich sechs jener Zeugen zu Wort, die im Disziplinarverfahren gegen den Ahrensburger Pastor Friedrich Hasselmann nicht gehört worden sind. Unter der Überschrift "Wir sind wieder sprachlos gemacht worden" erheben sie schwere Vorwürfe gegen das Kirchengerichts, dass das Verfahren gegen Hasselmann eingestellt hatte.

In der Erklärung heißt es "Es ist für uns nicht nachzuvollziehen, dass Herr Hasselmann Gelegenheit erhielt, sicherlich umfänglich Stellung zu beziehen und ihn selbst Entlastendes vorzubringen, während die belastenden Zeuginnen und Zeugen nicht angehört wurden." Auch die Opfer des Missbrauchs-Skandals hätten keine Chance bekommen, ihre Aussage zu bekräftigen.

Die Nordkirche selbst zeigte sich unzufrieden mit dem Ergebnis. Sie hatte Hasselmann aufgrund von Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal um den ehemaligen Pastor Dieter K. aus dem Dienst entfernen wollen. Ob sie gegen die Entscheidung des Kirchengerichts unter Vorsitz des Reinbeker Richters Bernd Wrobel vorgeht, wird zurzeit geprüft.

Laut Presseerklärung der Disziplinarkammer, heißt es in der Erklärung der Zeugen weiter, gründe sich die Einstellung des Verfahrens auf die Tatsache einer strafrechtlichen Verjährung. Gerade diese sei aber für ein Kirchengericht nicht relevant. Zum anderen werden eine einwandfreie Führung sowie das Leben unter einer Hetzkampgange als Gründe für eine mildere Bewertung angeführt.

"Wie kann es sein", entgegnen die Zeugen, "dass auch zum damaligen Zeitpunkt schwerwiegende Amtsvergehen durch Jahre unauffälligen Verhaltens entschuldigt werden? Wie kann es sein, dass die für Menschen leidvollen Konsequenzen aus dem Handeln von Herrn Hasselmann durch die Gerichtsentscheidung so gering geschätzt und verharmlost werden?" Demgegenüber werde es Herrn Hasselmann hoch angerechnet, wenn dieser sich auf selbst erlittenes Leid berufe. Für die Zeugen ist klar: "Leid erfuhr Herr Hasselmann dadurch, dass Menschen seiner Selbstdarstellung im Falle D. Kohl entgegentraten, ihr Wissen und eigene Erlebnisse in diesem Zusammenhang zu Protokoll gaben und ihn damit völlig zu Recht schwer belasteten." Die Folgen aus seinem Handeln als Hetzkampagne zu bewerten, sei eine Verzerrung der Tatsachen und dokumentiere eine offenkundige Parteilichkeit des Richters.

"Für uns bleibt eine traurige Bilanz", schreiben die Zeugen. Die Kirche habe Opfern und Zeugen Hoffnung gemacht, Licht in das System bringen und Gerechtigkeit herstellen zu können. Aber die Entscheidung sei tendenziös. "Der Wahrheitsgehalt unserer Aussagen, die dem Gericht schriftlich vorlagen, bleiben von der Gerichtsentscheidung unberührt. Auch wenn versucht wird, einen anderen Eindruck zu erwecken: Die Einstellung des Verfahrens ist keineswegs ein Freispruch!"