Glinde. Gut zwei Wochen nach der gescheiterten Räumungsklage vor dem Lübecker Landgericht gegen den Inhaber des Tønsberg-Ladens am Glinder Berg hat der Vermieter jetzt Berufung beim Oberlandesgericht in Schleswig eingelegt. Wie der Anwalt von Jürgen Herbst, Christian Verstege, dem Abendblatt erklärte, sei das Urteil des Landgerichts seiner Meinung nach inhaltlich nicht richtig. Die Berufungsbegründung, zu der er sich noch nicht genauer äußern möchte, muss Verstege bis spätestens Mitte Januar zum Oberlandesgericht schicken.

Am 8. November hatte die 17. Zivilkammer des Landgerichts die Räumungsklage gegen die Bestmarke Textil GmbH mit Sitz in Mittenwalde abgewiesen. Nach Ansicht der Kammer griffen weder die fristlose noch die ordentliche Kündigung. Der klagende Vermieter habe nicht beweisen können, dass der Mieter ihn bei Vertragsabschluss getäuscht habe. Vor Gericht hatte Aussage gegen Aussage gestanden. Die Vermieterseite hatte erklärt, dass ein bislang verschwundener Mietvertragsentwurf keine Auskunft darüber gab, dass in dem Geschäft ausschließlich die umstrittene Modemarke Thor Steinar verkauft werden solle. Die Mieterseite behauptete das Gegenteil.