Ahrensburg. Auch in letzter Instanz ist die Gasversorgung Ahrensburg (GAG) unterlegen: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat jetzt endgültig entschieden, dass das stadteigene Unternehmen von anderen Gasversorgern nur eine reduzierte Konzessionsabgabe kassieren darf. Das hat Horst Kienel, der Geschäftsführer der GAG, bestätigt. Für die Kunden, die das Unternehmen mit Gas versorgt, hat die Gerichtsentscheidung keine Auswirkungen.

In dem Rechtsstreit, der seit 2009 schwelt, geht es um die Durchleitung von Gas. Die Stadt Ahrensburg darf dafür Gebühren kassieren. Die GAG erhebt diese Gebühren. Sie selbst muss die Konzessionsabgabe auch zahlen. 0,27 Cent pro Kilowattstunde gehen an die Stadt - so ist es vertraglich vereinbart. Diesen Betrag wollte sie auch von den anderen Gasversorgern eintreiben. Das Bundeskartellamt aber sagte 2009: Das ist zu hoch, die GAG kann höchstens 0,03 Cent verlangen.

Gegen diese Entscheidung klagte die GAG vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Das gab im vergangenen Jahr dem Kartellamt Recht. Die GAG legte wegen der grundsätzlichen Bedeutung Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein - und unterlag nun erneut. Warum die Beschwerde abgewiesen wurde, weiß Horst Kienel noch nicht. "Die Begründung liegt uns noch nicht vor", sagt der GAG-Geschäftsführer.