Ein Ahrensburger verprügelt und erpresst seinen Vermieter. Im Prozess spricht er eine Drohungen aus und muss nun in die Psychiatrie.

Lübeck/Ahrensburg. Der 70 Jahre alte Pensionär ahnt nichts, als er an einem Oktoberabend im vergangenen Jahr nur kurz ins Treppenhaus seines Hauses in Ahrensburg geht. Doch dort steht plötzlich sein Mieter vor ihm. Und der 42 Jahre alte Mann, der die Dachgeschosswohnung bewohnt, rastet völlig aus: Er drängt seinen Vermieter in dessen Erdgeschosswohnung und schlägt zu - mehrfach. Mit Ohrfeigen ins Gesicht. Sein Opfer stürzt zu Boden, kann vor Schmerzen nicht mehr aufstehen. Der 70-Jährige bleibt mehrere Stunden in der Gewalt seines Peinigers, wird in dieser Zeit immer wieder geohrfeigt. Schließlich fordert der Mieter Geld. Er zwingt den Vermieter, mit ihm in dessen Auto zu einer Bank in Ahrensburg zu fahren. Dort muss der 70-Jährige 1000 Euro abheben, gibt sie seinem Peiniger. Beide Männer fahren zurück zum Haus, dort steigt der 42-Jährige aus. Sein Opfer nutzt die Gelegenheit und flüchtet mit seinem Auto.

Seit dieser Woche muss sich der 42-Jährige vor dem Landgericht Lübeck unter anderem wegen schweren Raubes, räuberischer Erpressung und Körperverletzung verantworten. Das Gericht erlässt wegen des Geisteszustands des Angeklagten allerdings einen vorläufigen Unterbringungsbefehl. Mit dem ist der Mann sogar einverstanden. Er wird in die psychiatrische Klinik nach Neustadt/Holstein gebracht.

Zuvor hatte der Angeklagte die Taten, die ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, gestanden. "Das ist die absolute Wahrheit", sagt er. "Mir sind die Nerven durchgegangen." Zu den Gründen sagt der Arbeitslose, der eine Lehre als Elektriker abgebrochen hat, dass er sich über seinen Vermieter maßlos geärgert und sich von ihm kontrolliert gefühlt habe. Dieser habe unter anderem heimlich seine Wohnung betreten und das Warmwasser abgestellt, als er gerade unter der Dusche war. "Das bin nicht ich", sagt der Angeklagte und meint die Attacken gegen sein Opfer. "Ich bin ein Christ, ich muss dafür bestraft werden."

Der Vermieter schildert sein Leiden vor Gericht. Sein Mieter sei völlig ausgerastet. "Er schlug mir immer wieder mit Wucht ins Gesicht", berichtet der 70-Jährige. "Ich war völlig überrascht, habe mich nicht gewehrt." Irgendwann habe er nur noch hilflos am Boden gesessen.

Mehrere Stunden ist der Pensionär in der Gewalt des Mieters. Dieser schlägt ihn mit Pausen immer wieder. "Das hast du verdient, du hast mich terrorisiert", soll der Angeklagte zu dem 70-Jährigen gesagt haben. Er liest von einer Liste die angeblichen Verfehlungen des Vermieters vor, unter anderem, dass er ihm nicht zum Tod seiner Mutter kondoliert habe.

Der 70-Jährige sieht, wie sein Peiniger Klebeband in der Hand hält. "Ich hatte Todesangst", sagt das Opfer vor Gericht. "Ich war froh, als er sagte, ich müsse jetzt zahlen, und wir zur Bank fuhren." Während der Fahrt sieht er, dass der Mieter ein Teppichmesser mit ausgefahrener Klinge in der Hand hält.

Der 70-Jährige trägt von der Misshandlung einen Nasenbein- und einen Rippenbruch, Wunden im Gesicht und einen Sehschaden davon. Er traut sich erst vier Wochen nach der Tat wieder nach Hause, nachdem der Mieter ausgezogen ist. Das Geschehene geht ihm noch heute nahe, am Ende seiner Aussage vor Gericht bricht er in Tränen aus.

Der psychiatrische Gutachter Wolfram Schreiber bescheinigt dem Angeklagten eine "Persönlichkeitsstörung mit Aggressionspotenzial". Der Angeklagte sei von tiefem Hass zerfressen. "In ihm herrscht eine tiefe innere Grundaggression", so der Gutachter. Grund dafür seien Enttäuschungen im Berufs- und Privatleben und der Schmerz über den Tod seiner Mutter. Sein Groll richte sich vor allem gegen Einwanderer, denen es angeblich besser gehe. "Der Angeklagte orientiert sich an Normen", so Gutachter Schreiber. Die Ermahnungen seines Vermieters habe er als tiefe Kränkungen empfunden.

"Wir sind gute und das sind schlechte Menschen", sagt der Angeklagte während der Ausführungen des Gutachters und meint Ausländer. Er sagt, das er Wut verspüre und nicht wisse, ob er die ausländischen Nachbarn seiner gestorbenen Mutter bald umbringen werde. Nach diesem Ausbruch unterbricht der Vorsitzende Richter die Verhandlung. Danach ergeht der Unterbringungsbefehl. "Der Angeklagte ist eine Gefahr für die Allgemeinheit", sagt der Richter. Nun soll der 42-Jährige noch intensiver psychologisch begutachtet werden. Am Ende könnte die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie stehen. Der Prozess gegen ihn wird am 7. November fortgesetzt.