Reinbek. Astrid Frank kann aufatmen. Die Reinbekerin, die von ihrem Vermieter - der Deutschen Invest Immobilien (d.i.i.) - eine Räumungsklage erhalten hatte, obwohl sie nachweisen konnte, dass ihre Miete regelmäßig gezahlt wurde, kann in ihrer Wohnung im Berliner Viertel bleiben. Auch muss sie angebliche Mietrückstände nicht zahlen oder einen erneuten Prozess fürchten. Wie die Reinbekerin gegenüber dem Abendblatt erklärte, hat die d.i.i. die Klage überraschend zurückgezogen.

Zudem habe die Vermieterin die Widerklage, die Franks Anwalt eingelegt hatte, anerkannt. Die d.i.i. kann damit die angeblichen Mietrückstände auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr einklagen. Auch die entstandenen Gerichtskosten muss der Immobilienkonzern tragen.

Mehrere Mieter in Reinbek hatten Räumungsklagen von der deutschlandweit tätigen Gesellschaft erhalten. Grund dafür sollten unbezahlte Mieten sein. Betroffene konnten jedoch regelmäßige Zahlungen nachweisen. Das Immobilienunternehmen bestätigte, dass es zuvor falsche Kontodaten angegeben hatte. Eine weitere Klage wurde bereits vor Gericht abgewiesen.