Das Landesamt will das Ahrensburger Rathaus unter Denkmalschutz stellen. Sind die Stadtpolitiker dagegen, dann droht eine Verfügung.

Ahrensburg. Ein für die Nachwelt erhaltenswertes Gebäude oder einfach nur ein hässlicher Zweckbau aus den 70er-Jahren? Am Ahrensburger Rathaus scheiden sich die Geister. Das Landesamt für Denkmalpflege plant, das Verwaltungsgebäude unter Denkmalschutz zu stellen. Nach einer nicht repräsentativen Umfrage und zahlreichen Zuschriften (siehe unten) ist die überwiegende Mehrheit der Bürger dagegen. Nun soll die Stadt beim Landesamt einen Antrag stellen, um das Gebäude unter Schutz zu stellen.

"Das Landesamt will das Rathaus auf jeden Fall unter Schutz stellen. Die Stadt soll den entsprechenden Antrag stellen", sagt Andreas Zimmermann, Sprecher der Ahrensburger Verwaltung. Daher werde Astrid Hansen vom Landesamt für Denkmalpflege in einer Sitzung des Bauausschusses im November einen Fachvortrag über die Schutzwürdigkeit halten, so Zimmermann. "Sie wird dabei sicherlich auch darauf eingehen, was Ahrensburg davon hätte", so der Sprecher. Es gebe etwa ein Kreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) speziell für die energetische Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden. Zimmermann: "Entscheiden müssen die Stadtverordneten. Das kann noch in diesem Jahr passieren." Sollten sich die Politiker jedoch nicht für einen Antrag aussprechen, so könnte das laut Zimmermann auch von oben verfügt werden.

"Gegen eine Eintragung in das Denkmalbuch kann aber auch anschließend noch Widerspruch eingelegt werden", sagt Dirk Jonkanski, stellvertretender Leiter des Landesamtes für Denkmalpflege Schleswig-Holstein. "In diesem Fall würde der Denkmalrat sich mit dem Fall befassen. Ihm gehören Interessenvertreter der Kirche oder des Vereins Haus & Grund an." Schließlich gebe es immer noch die Möglichkeit, vor einem Verwaltungsgericht zu klagen. "Allerdings ist es eher ungewöhnlich, dass eine Kommune gegen das Land klagt", sagt Jonkanski.

Das scheint auch im Ahrensburger Fall unwahrscheinlich. "Unabhängig vom persönlichen Geschmack handelt es sich um ein Gebäude von besonderer Qualität", sagt Bürgermeister Michael Sarach. Eine Unterschutzstellung biete zudem Chancen. "So könnte man im Zuge der Fenstererneuerung auch gleich die Fassade reinigen. Für Letzteres könnte es Zuschüsse geben, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht", sagt der Bürgermeister. In einer der nächsten Sitzungen des Bauausschusses werden die Experten aus Kiel ihre Beweggründe erläutern und Konsequenzen skizzieren, so Sarach.

Schon seit einiger Zeit steht das Rathaus im Fokus der Denkmalschützer. "Vor rund drei Jahren habe ich mir mit Astrid Hansen vom Landesamt das Gebäude angeschaut", erinnert sich Jens-Heinrich Weich von der unteren Denkmalschutzbehörde, die beim Kreis Stormarn angesiedelt ist. Daraufhin sei das Rathaus 2008 als "einfaches Kulturdenkmal" klassifiziert worden, so Weich. Dieser "Titel" bedeutet jedoch noch nicht, dass Baumaßnahmen mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden müssen. Denkmalschützer Jonkanski: "Das ist nur bei besonderen Kulturdenkmalen nötig."

Mittlerweile hat Hansen das Gebäude jedoch erneut begutachtet und bewertet. In ihrem Bericht erläutert sie, dass der Erhalt des Rathauses im öffentlichen Interesse liege. Jens-Heinrich Weich stimmt zu: "Wenn wir nicht einige dieser 70er-Jahre-Bauten erhalten, dann haben wir bald gar keine mehr." Gerade deshalb sei das Ahrensburger Rathaus so interessant. Er hoffe, dass Ahrensburg nun die Entscheidung des Landesamtes mittragen werde, und es nicht zu einem Widerspruch komme.