Eine Glosse von Matthias Popien

"Man soll der Schweigsamkeit zuliebe bisweilen sogar auf gute Gespräche verzichten", heißt es im Regelwerk der Benediktinermönche. Wir sind nicht vollends überzeugt davon, dass die Mönche des Benediktinerklosters Nütschau diese Regel wirklich immer beherzigen. Immerhin wettern sie nun schon seit Jahren gegen die Lkw-Fahrer, die mit ihren Brummis am Kloster vorbeidonnern. Und dass, obwohl die Verbotsschilder nicht zu übersehen sind. Denn auch die Lkw-Fahrer haben ein Regelwerk: die Straßenverkehrsordnung. Und darin heißt es sinngemäß: "Man soll dem Kloster zuliebe bisweilen sogar auf gute Abkürzungen verzichten."

Bisweilen geschieht das wohl auch, bisweilen aber eben auch nicht. Dann verspürt der Brummifahrer die seltsame Lust, mit seinem Vierzigtonner die A-21-Abfahrt Bad Oldesloe-Nord zu nehmen, über die niedliche Kreisstraße 64 bis zum Dorf Nütschau zu fahren und dort, alle Verbotsschilder missachtend, in die Schlossstraße einzubiegen. Aber der Weg nach Schlamersdorf endet im Schlamassel. Die Straße wird zwar nicht schlammig, aber schmaler, und dann kommt auch schon die Holzbrücke, die nur Zwölftonner trägt, aber keine Vierzigtonner. Und am Straßenrand stehen Mönche, die sich ärgern. Pater Matthäus sagt: "Zu einem Kloster gehört nicht nur die Stille im Haus, sondern auch die Ruhe in unserer Umgebung."

Der Brummifahrer hat das offenbar noch nicht verinnerlicht. Aber das Kloster Nütschau ist ein offenes Kloster. Es bietet auch Einzelexerzitien an. Darin geht es darum, sein Leben auf Gott und die Straßenverkehrsordnung hin zu ordnen. Wenn das nicht nützen sollte, kann auf das Kapitel 28 des Benediktiner-Regelwerks zurückgegriffen werden. Bei "Unverbesserlichen", heißt es da, werden zuerst "lindernde Umschläge und Salben der Ermahnung" angewendet, dann "die Arzneien der Heiligen Schrift" und schließlich "Ausschließung und Rutenschläge".