Wie Anwälte und Richter aussehen, wisst ihr sicher nur aus dem Fernsehen. Denn selbst wenn ihr Mist gebaut habt: Ein Richter kann euch erst ab eurem 14. Geburtstag verurteilen. Ordentlich Ärger kann es natürlich schon früher geben.

Aber auch wenn ihr noch keinen Richter bei der Arbeit gesehen habt, kennt Ihr vielleicht die schwarzen Roben, die sie dabei tragen. Das ist Ihre Arbeitskleidung, Bäcker und Feuerwehrleute haben so etwas ja auch. Schön ist die geschichtliche Begründung: Ein König in Preußen, Friedrich Wilhelm I., hat im 18. Jahrhundert seinen Juristen eine Vorschrift gemacht: Sie sollten einen schwarzen Mantel tragen, damit "man diese Spitzbuben schon von Weitem erkennt." Damit bezeichnet er jene als Spitzbuben, die die eigentlichen Spitzbuben ja bestrafen sollen.

Eigentlich müssen die Richter und Anwälte ihre Roben tragen, aber nicht überall. Es gibt verschiedene Gerichtsstufen. An Amtsgerichten, der ersten, brauchen Rechtsanwälte zum Beispiel keine zu tragen. Anhand der Roben kann man den Beruf noch genauer erkennen: Wer einen breiten Samtbesatz trägt, könnte Richter oder Staatsanwalt sein. Wer einen aus Seide trägt, könnte Rechts- oder Patentanwalt sein. Die meisten Roben sind schwarz. Aber es gibt auch leuchtend rote. Diese werden von Richtern der wichtigsten deutschen Gerichte getragen, zum Beispiel am Bundesverfassungsgericht.