Städte beklagen hohen Aufwand bei Annahme von Geschenken. Gesetz wird geändert. Antrag dazu kommt von der Regierungskoalition.

Reinbek. Die erst im Frühjahr von der damaligen Landesregierung verabschiedete Regelung zur Spendenannahme in Kommunen könnte noch in diesem Jahr wieder gekippt werden. Morgen wird der Landtag das dazu erforderliche Gesetzgebungsverfahren in Gang setzen. Der Antrag kommt von der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und SSW.

Der Paragraf 76 der jetzt geltenden Gemeindeordnung sieht vor, dass alle Sach- und Geldspenden, die eine Kommune erhält, zunächst vom Bürgermeister akzeptiert, im Anschluss in der Stadtverordnetenversammlung öffentlich gemacht und dann von den Politikern genehmigt werden müssen. So soll Korruption verhindert werden. Unter diese Regelung fallen jedoch auch alle Kleinstspenden, wie zum Beispiel der selbst gebackene Kuchen für das Feuerwehrfest und ein Spielgerät für den Kindergarten. Viele Kommunen fürchteten in der Folge, Spenden für wohltätige Zwecke zu verlieren.

"Der bürokratische Aufwand ist viel zu hoch, unter diesen Umständen werden sich viele Spender überlegen, ob sie uns Gutes tun wollen", sagt der Reinbeker Bürgermeister Axel Bärendorf. "Es ist wirklich Wahnsinn, wie viel Arbeitszeit Verwaltung jetzt investieren muss, um eine Zehn-Euro-Spende rechtssicher abzuwickeln."

Er steht mit dieser Meinung nicht allein. "Wir haben uns bereits an den Innenminister gewandt, um diese Probleme zu verdeutlichen", sagt Marc Ziertmann, stellvertretender Geschäftsführer des Städteverbands Schleswig-Holstein. Für eine Lösung gibt es aus seiner Sicht zwei Alternativen. "Zum einen können wir uns fragen, ob die Änderung tatsächlich zwingend notwendig war, oder ob nicht jede Kommune auch zu ihrem eigenen Verfahren zurückkehren könnte", sagt Ziertmann. Bisher sei schließlich jeder "ordentlich" mit Spenden umgegangen. Vor der Neuregelung im vergangenen Frühjahr war es so, dass die Bürgermeister über Spenden bis zu einer bestimmten Summe selbst entscheiden konnten. Nur bei höheren Beträgen musste ein Beschluss der Stadtvertretung her.

Die neue Regierungskoalition hat das Problem erkannt. Martin Habersaat, SPD-Landtagsabgeordneter aus Barsbüttel, erläutert: "Die Sache ist so nicht praktikabel und muss geändert werden." Viele Stormarner Bürgermeister hätten ihn darauf hingewiesen, dass da etwas geschehen müsse. "Deswegen gibt es jetzt einen Gesetzentwurf, der mit dem Problem aufräumt."

Nach den Beschluss des Landtags wird der Gesetzentwurf in die Parlamentsausschüsse gehen. Zentraler Punkt der Vorlage: Nur bei Sachspenden, deren Wert 50 Euro übersteigt, muss das Kommunalparlament über die Annahme entscheiden. Bargeld bedarf damit weiterhin einer gesonderten Genehmigung durch die Volksvertreter. Habersaat: "Wir brauchen diese Bagatellgrenze, weil sonst in einem nicht korruptionsrelevanten Bereich die Arbeit der Gemeindevertretung unnötig erschwert und das gesellschaftliche Engagement der Bürger verhindert wird."

Axel Bärendorf, der Reinbeker Bürgermeister, findet es zunächst einmal gut, dass sich das Landesparlament mit einer Problemlösung beschäftigt. Den Gesetzentwurf hält er für verbesserungswürdig. Ihm geht es zunächst darum, dass die Annahme von Spenden in der Gemeindeordnung Erwähnung findet und damit grundsätzlich erlaubt wird - damit die Bürgermeister nicht die Sorge haben müssen, mit einem Bein im Gefängnis zu stehen, sobald sie Geld entgegennehmen. "Außerdem brauchen wir eine Bagatellgrenze, die für Sach- und für Bargeldspenden gilt. Ich denke da an 100 Euro." Ferner könnte man in der Gemeindeordnung eine Berichtspflicht verankern. Dann müsste jeder Bürgermeister den Volksvertretern in regelmäßigen Abständen mitteilen, was gespendet worden ist.

Mit dem Gesetzentwurf der Dänen-Ampel soll auch noch ein weiterer Passus der Gemeindeordnung korrigiert werden. Dabei geht es um die Frage, wer im nicht-öffentlichen Teil von Ausschusssitzungen anwesend sein darf: Nur die Mitglieder des Ausschusses oder auch jeder Gemeindevertreter? Nach der derzeit gültigen Regelung müssen Gemeindevertreter die Sitzung verlassen - selbst dann, wenn das Thema, um das es geht, später auch in der Gemeindevertretung beraten werden muss. Habersaat: "Diese Regelung ist überflüssig, denn Gemeindevertreter sind ohnehin allesamt zur Verschwiegenheit verpflichtet." Es wird allerdings noch etwas dauern, bis die Gemeindeordnung in diesen beiden strittigen Punkten geändert wird. Habersaat rechnet damit, dass es im November so weit sein könnte.