Würde Pastoren fahren

17. September: "Kirche streicht Konfirmandenunterricht in Ahrensburg"

Konfirmanden sollten in ihrer Kirche unterrichtet werden. Es ist ein Anliegen der Gemeinde, dass ihre Konfirmanden zu St. Johannes eine Bindung entwickeln. Es muss gewichtige Gründe geben, Konfirmanden in den Hagen radeln zu lassen, wenn St. Johannes so nahe ist. Plausible Gründe werden nicht genannt. Gerade in Ahrensburg müsste die Kirche bemüht sein, die Eltern frühzeitig und umfassend zu informieren. Was heißt fehlende Ressourcen? Sind es bauliche Mängel, dann könnte man sie benennen. Sollte es daran liegen, dass die Pastoren ihrerseits den Weg nicht auf sich nehmen wollen, so biete ich an, sie hin- und herzufahren.

Klaus Tuch, Ahrensburg

Mehr Gemeinsinn

15. September: "Stadt Bargteheide muss Eckhorst schließen"

Es ist erschreckend, wie sich Bürger über ein Urteil des Verwaltungsgerichts freuen. Man sollte mehr Gemeinsinn erwarten können. Ohne Kompromisse im Zusammenleben ist eine Gesellschaft zum Scheitern verurteilt. Wir alle, egal wo wir in Bargteheide wohnen, müssen die Auswirkungen zunehmenden Verkehrs hinnehmen. Wir alle tragen dazu bei und sind aufgefordert, Probleme gemeinschaftlich zu lösen. Mit solchen Aktionen, die rein verwaltungsrechtlich abgehandelt werden, ist der beste Bürgermeister überfordert.

Jens Herrmann, Bargteheide

Die richtige Rechnung

11. September: "Kindernachrichten: Nicht jedes hohe Haus ist ein Hochhaus"

Als Architekt möchte ich folgende Erläuterungen machen: Nach den Landesbauordnungen ist ein Gebäude dann ein Hochhaus, wenn die Fußbodenfläche eines Aufenthaltsraums mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt. Dadurch ist die gesamte Gebäudehöhe immer größer als 22 Meter. Zur Verdeutlichung: Gebäudehöhe = Höhenlage einer Fußbodenfläche im obersten Geschoss über Geländefläche plus Raumhöhe über dem Fußboden plus die Höhe der Deckenkonstruktion darüber plus mindestens die Höhe der Dachkonstruktion. In Hochhäusern werden neben zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen noch separate Fluchttreppenhäuser verlangt.

Hermann Eigebrecht, Ammersbek

Dafür sind Probezeiten da

11. September: "Klage gegen Bürgermeisterin"

In der freien Wirtschaft kann man in der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Anschließend ist man arbeitslos. Dafür sind Probezeiten da. Jedem, der eine neue Stelle annimmt und dafür sogar den Wohnort wechselt, ist dieses Risiko bewusst.

O.Schröder, Bad Oldesloe

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