Werden Schimmelflecken entdeckt, sollte der Vermieter umgehend informiert werden, rät Thomas Klempau vom Deutschen Mieterbund in Lübeck. Oft gebe es gegenseitige Schuldzuweisungen. Der Vermieter jedoch trage die Beweislast, dass keine baulichen Mängel Ursache sind und muss ein Gutachten anfertigen lassen. Klempau rät, Mängelbeseitigung schriftlich zu fordern, Fristen zu setzen, Unterstützung von Mieterverbänden oder Verbraucherzentrale zu holen. Eine Mängelbeseitigungsklage müsse abgewogen werden. "Sie dauert oft Monate. Die Frage ist dann, ob die Gesundheit nicht wichtiger und ein Umzug sinnvoller ist."

Falsches Lüften ist oft Ursache von Schimmel. Der Mieterbund empfiehlt, dreimal täglich fünf bis zehn Minuten stoßzulüften.