Was haben die Lehrer in der Schule mit einem Polizisten gemeinsam? Nichts, werdet ihr denken. Aber es gibt eine Gemeinsamkeit. Beide arbeiten für den Staat, sie sind Beamte. Der allererste Beamte war der preußische König Friedrich II., dem das Wohl seiner Untertanen sehr wichtig war. Er arbeitete daran, dass es dem Volk besser ging und nannte sich deswegen Diener des Staates. Beamte arbeiten also, um das Allgemeinwohl zu gewährleisten.

Weil der Staat ohne sie nicht funktioniert, haben Beamte Rechte und Pflichten, die im Bundesbeamtengesetz festgelegt sind. Dazu gehören die Anstellung auf Lebenszeit, die Neutralitätspflicht und das Streikverbot. Der Arbeitsplatz ist bis zur Rente sicher, weil man nur in ganz seltenen Ausnahmefällen gekündigt werden darf. Neutralitätspflicht bedeutet, dass Beamte sich nicht auf eine Seite stellen dürfen, sondern immer sachlich bleiben müssen. Das Wort "neutral" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "keiner von beiden". Außerdem dürfen Beamte nicht streiken, weil sie eine Treuepflicht gegenüber dem Staat haben. Wenn beispielsweise die Polizei streiken würde, wäre die Sicherheit nicht mehr gewährleistet.

Trotz des sicheren Jobs haben Behörden wie das Stormarner Finanzamt aber Probleme, gute Lehrlinge zu finden.