14-Jähriger gestorben: Ahrensburgerin bekommt wegen fahrlässiger Tötung eine Bewährungsstrafe

Ahrensburg. Es war ein grausiger Unfall, der über Ahrensburg hinaus für Entsetzen gesorgt hatte. Am 16. September 2011 schoss sich der 14 Jahre alte Maik beim Spielen mit Freunden mit einer Armbrust einen Pfeil in den Kopf. Schwer verletzt rang er vier Tage mit dem Tod, bevor er am 20. September, einen Tag vor seinem 15. Geburtstag, im Krankenhaus starb. Nun hat das Amtsgericht Ahrensburg einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung gegen die Besitzerin der Armbrust und Mutter eines Freundes von Maik erlassen, der diese Woche rechtskräftig geworden ist. Die Frau hatte die Armbrust nicht ordnungsgemäß weggeschlossen. Durch den Strafbefehl erhält sie eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und muss zudem eine Geldstrafe von 1000 Euro bezahlen. Ihre Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

Maik war an jenem Freitag gemeinsam mit einem Mitschüler zu Besuch bei einem Freund. Alle drei Jungen waren Schüler der neunten Klasse der Gemeinschaftsschule am Heimgarten in Ahrensburg. Der Mutter des Freundes, bei dem sie zu Besuch waren, gehörte die Armbrust. Die drei 14-Jährigen spielten in ihrer Wohnung mit der gespannten und geladenen Waffe. Um 18.28 Uhr löste sich dann ein Schuss. Der Pfeil bohrte sich in den Kopf von Maik. Seine Freunde riefen per Handy sofort die Mutter zu Hilfe, sie war zum Zeitpunkt des Unfalls nicht zu Hause. Diese alarmierte den Notarzt. Mit einem Rettungshubschrauber wurde Maik ins Universitätskrankenhaus nach Hamburg-Eppendorf geflogen. Doch die Ärzte kämpften vergeblich um sein Leben, sie konnten ihm schließlich nicht mehr helfen.

Für den Besitz einer Armbrust wird kein Waffenschein verlangt. Jeder, der älter als 18 Jahre ist, kann eine Armbrust kaufen und benutzen. Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig sind, dürfen sie nach dem Waffengesetz jedoch nur unter fachkundiger Aufsicht nutzen. Sie muss zudem für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden.

Gegen ihren Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung hätte die Armbrustbesitzerin binnen zwei Wochen Einspruch einlegen können. Dann wäre es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung gekommen, der von der Staatsanwaltschaft Lübeck beim Ahrensburger Amtsgericht beantragte Strafbefehl wäre die Anklageschrift gewesen. Aber die Frau hat auf einen Einspruch verzichtet. Der Strafbefehl ist damit rechtskräftig.

Strafbefehle dienen dazu, Verfahren schneller zu beenden und sind möglich, wenn sie als Rechtsfolge eine Freiheitsstrafe von höchstens einem Jahr auf Bewährung oder eine Geldstrafe vorsehen. Sie werden beantragt, wenn davon auszugehen ist, dass der Betroffene seine Strafe akzeptiert.