Bad Oldesloe. Ein 33 Jahre alter Mann aus Bad Oldesloe ist vom Landgericht Lübeck wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte über zweieinhalb Jahre mehrmals an seiner Stieftochter sexuell vergangen hat. Das Mädchen war in mindestens vier Fällen jünger als 14 Jahre.

Bereits im Januar 2010 war der Mann wegen sexuellen Missbrauchs der Stieftochter zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Kurze Zeit danach begann der 33-Jährige jedoch erneut, sich an dem Mädchen zu vergehen. Die frühere Verurteilung spielte bei dem Strafmaß eine große Rolle. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte festgestellt, dass es bei dem Angeklagten keine Hinweise auf eine Krankheit gibt.