Verwaltungen in Ahrensburg und Reinbek schicken Kontrolleure durch die Städte

Reinbek. Gartenbesitzer müssen sich darum kümmern, dass ihre Hecken und Sträucher nicht auf den Gehweg ragen. Darauf weist das Amt für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Reinbek hin. "Radfahrer und Fußgänger dürfen durch überhängende Hecken, Sträucher und Bäume nicht gefährdet werden", sagt eine Verwaltungsmitarbeiterin. "Alle Verkehrszeichen, Straßenschilder, Ampeln, Straßenlampen und Sichtdreiecke müssen frei von Bewuchs sein."

Kontrolliert wird dieses von Mitarbeitern des Ordnungsamts sowie einem Wegewart, der täglich im Außendienst unterwegs ist. Die genaue Regel lautet nicht nur in Reinbek: Hecken müssen bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Äste sollen über Geh- und Radwegen mindestens eine Höhe von 2,50 Metern frei lassen, über Straßen von 4,50 Metern.

Auch in Ahrensburg wird kontrolliert, und auch hier gilt: Fällt den Kontrolleuren eine gefährliche Stelle auf, versuchen sie zunächst, den Eigentümer anzusprechen oder stecken ihm einen Wurfzettel in den Briefkasten. Erst wenn das erfolglos bleibt, bekommt der Gartenbesitzer ein Schreiben von der Stadt. "Wir geben den Leuten etwa drei bis sechs Wochen Zeit, dann wird wieder kontrolliert", sagt Doris Nonnenkamp von der Stadtverwaltung Ahrensburg. "Wenn die Hecke dann nicht zurückgeschnitten wird, könnten wir ein Zwangsgeld verordnen oder eine Firma beauftragen, die sich auf Kosten des Eigentümers darum kümmert", sagt sie. Das komme aber selten vor, die meisten Gartenbesitzer kümmerten sich selbst. "Wir bestehen nicht auf den letzten Zentimeter zur Grundstücksgrenze, aber es darf niemand gefährdet werden. Gerade jetzt, wo die Hecken so stark wachsen, bekommen wir oft Anrufe von Rollstuhlfahrern, die die Gehwege nicht richtig nutzen können."