Ahrensburger Politiker müssen entscheiden, ob Stadt gegen E.on Hanse prozessiert

Ahrensburg. Stadtjustiziar Thomas Reich sieht keine Grundlage für eine Klage von Ahrensburg wegen des Vertrags zum Betrieb des Freizeitbads Badlantic. "Ich sehe keinen haftungsbegründenden Tatbestand", sagt Reich. Man müsse jemandem ein schuldhaftes oder rechtswidriges Verhalten vorwerfen können. "Und das sehe ich hier nicht", so der Stadtjustiziar. Ob jedoch ein Verfahren angestrebt werde, müssten die Politiker entscheiden. Reich: "Natürlich könnte man ein teures Gutachten für eine juristische Prüfung in Auftrag geben, aber ich sehe keine Erfolgsaussichten für einen Prozess." Ein entsprechendes Gutachten eines Fachmanns für Zivilrecht würde einen fünfstelligen Betrag kosten, schätzt Reich. Er reagiert damit auf Aussagen des Kieler Verwaltungsrechtlers Florian Becker. Gegenüber dieser Zeitung hatte der Universitätsprofessor gesagt, die Stadt sei bei einem Schaden verpflichtet, der Sache juristisch nachzugehen.

Reich verstehe zudem nicht, warum die Kieler Staatsanwaltschaft seit drei Jahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit unter anderem gegen die ehemalige Bürgermeisterin Ursula Pepper ermittelt. "Schon vor mehr als einem Jahr wurde uns versichert, dass der Fall strafrechtlich nicht relevant ist und dass die Ermittlungen eingestellt werden", so Reich. Für den Stadtjustiziar habe das Thema eher eine wirtschaftliche Dimension als eine juristische. Reich: "Die Politiker haben sich damals dafür entschieden, den Betrieb teilweise in private Hände zu legen. Dann müssen sie aber auch die unternehmerischen Risiken tragen."

Der Vertrag zum Betrieb des Freizeitbads mit der E.on Hanse ist umstritten. Einige Politiker kritisieren, der Stadt entstehe dadurch ein finanzieller Schaden. So beteiligt sich E.on Hanse zum Beispiel nur mit etwa 70 000 Euro an dem jährlich anfallenden Defizit von 1,7 Millionen Euro.