Amtsträger, die durch die Annahme von Spenden Vorteile für sich selbst erwirken, müssen gesetzlich daran gehindert werden. Nicht nur den Vorgängen um den ehemaligem Bundespräsidenten Christian Wulff und den Eventmanager Manfred Schmidt ist es zu verdanken, auch die aktuelle Diskussion um die Geschäftsbeziehungen zwischen Ärzten und Pharmaunternehmen hat dazu beigetragen, dass unsere Gesellschaft in diesem Punkt sensibler geworden ist.

Dass wir misstrauischer werden, ist gut. Jedoch wird Vorteilsannahme inzwischen teilweise auch in Fällen gewittert, die gar kein Potenzial für eventuelle Interessenkonflikte bieten. Das kann dazu führen, dass Amtsträger unter dem Generalverdacht der Vorteilsannahme stehen, obwohl sie sich nur für ihre Kommune einsetzen wollen. In diesem Fall schafft die neue Regelung der Gemeindeordnung, die die Stadtverordneten in jede Spendenentscheidung einbindet, Abhilfe.

Dabei schießt es jedoch über das Ziel hinaus. Wenn ein Gesetz die Annahme von Spenden erschwert, die dem Gemeinwohl - und zwar ausschließlich diesem - dienen, gehört es geändert. Denn diese freiwilligen Abgaben von Bürgern und Unternehmen sind es, von denen Kultur, soziale Einrichtungen und Freizeitangebot leben - und damit unsere Gesellschaft.

Manche Entscheidungen kann ein Amtsträger durchaus allein treffen ohne sich dabei dem Vorwurf der Korruption aussetzen zu müssen. Persönliche Vorteilsannahme muss zwar unterbunden werden - wenn nötig mit bürokratischem Aufwand. Unter zu viel Mitbestimmung jedoch kann eine Gesellschaft auch leiden.