Bad Oldesloe. Wer Grundeigentümer ist und von einer eventuell für sich positiven Verfassungsgerichtsentscheidung profitieren will, der sollte noch in diesem Jahr einen formlosen Antrag beim Finanzamt Stormarn in Bad Oldesloe stellen. Es geht um die Grundsteuerzahlung für 2011. Sie ist möglicherweise verfassungswidrig berechnet worden, weil die Einheitswerte veraltet waren.

Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht wird im kommenden Jahr darüber entscheiden. Sollte die Berechnungsweise tatsächlich falsch gewesen sein, könnte ein Teil der in diesem Jahr bezahlten Grundsteuer zurückgezahlt werden. Allerdings nur dann, wenn der Antrag des Grundeigentümers spätestens am 31. Dezember, also am kommenden Sonnabend, beim Finanzamt eingegangen ist. Ein Muster für das formlose Schreiben steht auf der Internetseite www.wohnen-im-eigentum.de bereit.