Wenn der Angeklagte eine Haftstrafe von zwei bis vier Jahren zu erwarten hat, bekommt der Richter jedoch Unterstützung von zwei Schöffen.

Amtsgericht, Landgericht, Bundesgerichtshof - es gibt viele unterschiedliche Namen für die Gerichte in Deutschland. Doch wer entscheidet eigentlich, ob ein Prozess vor dem Amts- oder dem Landgericht verhandelt wird? Das hängt von der Größe des Falls ab. Wenn erwartet wird, dass der Angeklagte eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren bekommt oder er in eine Psychiatrie eingewiesen werden soll, ist das Landgericht zuständig. Dort werden die Prozesse von drei Richtern begleitet.

Im Amtsgericht gibt es dagegen immer nur einen Richter, der das Urteil fällt. Wenn eine Haftstrafe von zwei bis vier Jahren erwartet wird, bekommt er jedoch Unterstützung von zwei Schöffen. Das sind Menschen, die normalerweise zum Beispiel als Lehrer, Arzt oder Bäcker arbeiten. Sie sollen beim Fällen des Urteils ihre Lebens- und Berufserfahrung einbringen.

Auch beim Landgericht sind Schöffen im Einsatz. Dort werden außer den besonders schweren Verbrechen auch Fälle verhandelt, bei denen das erste Urteil überprüft werden soll. Dafür ist es nötig, dass der Angeklagte Berufung eingelegt hat. Wenn er der Meinung ist, dass auch die Entscheidung des Landgerichts nicht rechtens ist, kann er vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe ziehen. Er gehört neben dem Bundesarbeitsgericht, dem Bundesfinanzhof, dem Bundessozialgericht und dem Bundesverwaltungsgericht zu den fünf obersten Gerichtshöfen des Bundes.

Nicht verwechselt werden darf er mit dem Bundesverfassungsgericht. Die 16 Richter dort sprechen ein Machtwort bei Fragen, die das Land bewegen. Sie entscheiden zum Beispiel über das Rauchverbot oder die Rechtmäßigkeit der Telefonüberwachung.