Mitglieder des Tierschutzvereins Ahrensburg-Großhansdorf sollen über Kündigung entscheiden

Großhansdorf. Wegen der Entlassung des langjährigen Mitarbeiters und Tierpflegers Harald Jablonski wird es nun doch eine außerordentliche Mitgliederversammlung des Tierschutzvereins Ahrensburg-Großhansdorf geben. Darauf einigten sich gestern die Parteien vor dem Arbeitsgericht in Lübeck. Wie berichtet, hatte der Vorstand des Vereins Jablonski nach 28 Jahren im Tierheim Großhansdorf gekündigt.

Als Begründung hieß es, der Tierpfleger habe trotz einer Abmahnung gegen die Bestimmungen verstoßen. Vereinbart war, dass der 56-Jährige nur zwei seiner vier Hunde zur Arbeit mitbringen darf. "Herr Jablonski hat gegen den Arbeitsvertrag verstoßen", sagt der Vorsitzende Bernd Grundmann.

Harald Jablonski indes beteuert, seit der letzten Abmahnung im Mai nicht mehr gegen diese Abmachung verstoßen zu haben. Deswegen sei er auch verwundert gewesen, dass ihm am 29. Juni gekündigt wurde. Er zog daraufhin vor das Arbeitsgericht in Lübeck. Am 30. August trafen sich dort beide Seiten erstmals. Der Vorstand habe damals keine Begründung für die Kündigung genannt und beruft sich dabei darauf, dass es sich um einen Kleinbetrieb handele. Das Arbeitsgericht habe indes auf einen Entlassungsgrund bestanden und eine Mediation vorgeschlagen.

Doch soweit kam es nicht, erneut trafen sich die Kontrahenten gestern vor der Richterin. Diesmal schlug sie eine außerordentliche Mitgliederversammlung vor, bei der die Teilnehmer über die Kündigung abstimmen können. Der Vereinsvorstand Bernd Grundmann stimmte dem zu. Als Termin für die Versammlung wurde der 19. Januar vereinbart. Die 550 Mitglieder des Tierschutzvereins Ahrensburg-Großhansdorf haben dann die Möglichkeit, sich über die Personalie Harald Jablonski zu informieren. "Wir werden dann unsere Argumente für die Entlassung vortragen", sagt Bernd Grundmann. Auch Mitglieder des Vereins, die zu dem Tierpfleger halten, möchten diese Chance nutzen.

"Wir werden dann beweisen, dass die Beschuldigungen völlig haltlos sind", sagt Evelyn Bellieno. Sie hatte in der gestrigen Ausgabe dieser Zeitung sogar alle Mitglieder des Vereins aufgerufen, eine Versammlung einzuberufen. Wenn zehn Prozent der Mitglieder den Vorstand zu einer solchen Sitzung auffordern, muss dieser diesem Wunsch nachkommen. Bellieno: "Dies ist jetzt natürlich hinfällig."

Unklar bleibt indes, ob sich die Parteien nach dieser Sitzung wieder vor Gericht treffen.