Amtsgericht Reinbek spricht Angeklagten frei, eine Straftat vorgetäuscht zu haben

Reinbek. Hat sich Michael V. die Anzeige wegen der Vergewaltigung nur ausgedacht, um einem Intimfeind zu schaden? Oder hat er tatsächlich geglaubt, dass die 21 Jahre alte Julia K. (alle Namen geändert) Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden war. Die Staatsanwaltschaft ging jedenfalls davon aus, dass V., der aus einem Dorf in der Nähe von Anklam im Osten von Mecklenburg-Vorpommern stammt, aus Eifersucht gelogen hatte. Deshalb wurde V. wegen Vortäuschens einer Straftat angezeigt (wir berichteten). Das Amtsgericht in Reinbek kam allerdings zu dem Urteil, dass der Vorwurf gegen den 31-Jährigen sich nicht bestätigen ließ. Die Richterin sprach ihn frei.

Der gelernte Landwirt V., der heute als Lastwagenfahrer arbeitet, war im September 2010 zur Reinbeker Polizeiwache gekommen, um den 25 Jahre alten Reinbeker Dennis J. wegen Vergewaltigung anzuzeigen. Gegenüber den Reinbeker Beamten sagte V., dass Dennis J. seine Freundin im Sommer 2010 vergewaltigt habe.

In der Verhandlung widersprechen sich die Zeugen

Die 21-Jährige arbeitete damals in einer Glinder Spielhalle. Michael V. war dort Stammkunde. An einem Tag soll Julia K. mit einem blauen Auge zur Arbeit gekommen sein. Ein Bekannter von V., der ebenfalls regelmäßig in der Spielhalle war, soll daraufhin erzählt haben, dass Julia K. von ihrem Freund geschlagen und vergewaltigt worden ist.

Am ersten Verhandlungstag erzählte V., dass er die junge Aushilfskraft auf das Verbrechen angesprochen habe. Doch sie habe mit ihm nicht darüber reden wollen. Um mehr zu erfahren, habe er mit ihren Kolleginnen gesprochen. Diese hätten den Tatvorwurf bestätigt.

Als Zeugen vor Gericht sagten die Spielhallenmitarbeiter jedoch das Gegenteil aus. Auch Julia K. bezeichnete den Tatvorwurf als "Schwachsinn".

Gegen Michael V. sprach auch, dass er Dennis J. schon mal zu Unrecht beschuldigt hatte. J. solle der lange gesuchte Mehrfach-Vergewaltiger von Reinbek sein - was eindeutig widerlegt werden konnte. Zudem hat Michael V. offenbar Julia K. belästigt. Denn vor mehr als einem Jahr erwirkte die junge Frau eine einstweilige Verfügung gegen V., der sich ihr seitdem nicht nähern darf.

Für den Berufskraftfahrer sprach, dass sich im Prozess die Spielhallen-Mitarbeiterinnen widersprachen. So hatte eine Zeugin gegenüber der Polizei gesagt, Dennis J. würde seine Freundin auch mal schlagen. Vor Gericht sagte sie genau das Gegenteil. Und auch der Bekannte von Michael V., der ihm von der angeblichen Vergewaltigung erzählt hatte, bestätigte die Version des 31-Jährigen. Da die Details nicht mehr zu klären waren, beantragte letztlich auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für den Angeklagten.