In einem Archiv lagern wichtige Dokumente. Die gibt es, seitdem Menschen etwas aufgeschrieben haben. Antike Hochkulturen verfügten daher bereits über Aufbewahrungsräume für ihre Verwaltungsschriften. In antiken Archiven wurden die Dokumente aufbewahrt, die man zur Sicherung von Besitz und Recht benötigte. Dazu gehörten Gesetze, Verträge und Schuldverschreibungen.

Im alten Rom wurden diese Papiere im "aerarium" zusammen mit der Staatskasse aufbewahrt. An der Zusammenlegung von Schatz und Schrift änderte sich bis zur Entstehung neuer Behörden wie der Finanzbehörde im 15. Jahrhundert nichts. Das wachsende Aufkommen von Schriftgut führte dann zur Trennung von Archiv und Staatskasse sowie von Staats- und Behördenarchiven.

Archive nach heutigem Verständnis entstanden während der Revolution in Frankreich. Die Nationalversammlung beschloss 1789, das gesamte Schriftgut der Staatsverwaltung und anderer Institutionen im Nationalarchiv zusammenzuführen. Wenige Jahre später richteten die Franzosen auch regionale Archive ein. 1794 beschlossen sie, dass neben rechtlichen auch historisch, wissenschaftlich und kulturell bedeutsame Dokumente gesammelt werden. So wurden Archive zu wichtigen Forschungsstellen. Das System wurde von vielen Ländern übernommen. So hat auch der Kreis Stormarn ein eigenes Archiv (siehe Seite 2).