Gericht warnt Angeklagten: Beim nächsten Mal wird es mehr

Ahrensburg. Wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln in mehreren Fällen musste sich Jakob F. (alle Namen geändert) vor dem Schöffengericht in Ahrensburg verantworten. Die Taten soll er zwischen Oktober 2009 und August 2010 begangen haben.

Während der Verhandlung änderte der Angeklagte mehrfach sein Aussageverhalten. Denn er räumte zunächst lediglich ein, geringe Mengen Kokain bei dem Zeugen Robert K. gekauft zu haben. Die Staatsanwaltschaft sprach in ihrer Anklage dagegen in einem Fall von 150 Gramm, was keinesfalls mehr eine "geringe Menge" ist, und stützte diesen Vorwurf auf die Aussagen eben jenes Zeugen K., die dieser bei der Polizei gemacht hatte. Nachdem F. diese Tat zunächst vehement bestritten hatte, räumte er sie kurz darauf plötzlich ein.

Doch diese Aussage sollte ebenfalls nicht lange Bestand haben. Den nach der Vernehmung des Zeugen Robert K. widerrief Jakob F. seine letzte Version und bestätigte wiederum die erste. Hintergrund: Robert K. konnte sich vor Gericht plötzlich nicht mehr an die 150 Gramm erinnern: "Bei der Polizei war ich unter Druck. Ich war seit mehreren Tagen in Haft. Es ist möglich, dass ich dramatisiert habe, jetzt weiß ich das nicht mehr genau", sagte er.

Mit dieser Unklarheit musste nun auch das Gericht leben. Es kam zu folgendem Urteil: Jakob F. wurde wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln in sechs Fällen, darunter einmal der Besitz von "nicht geringen Mengen", zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Zudem muss er 1500 Euro Geldstrafe zahlen.

Der Vorsitzende Richter sagte zur Begründung: "Was man hier sieht, ist möglicherweise nur die Spitze des Eisbergs." Doch aus Mangel an Beweisen könnten eben die anderen Fälle nicht mit der nötigen Sicherheit nachgewiesen werden. Positiv wertete das Gericht, dass der Angeklagte wieder berufstätig ist. Dennoch sei man noch nicht restlos überzeugt, dass Jakob F. tatsächlich gewillt sei, seine Finger gänzlich von den Drogen zu lassen. Entsprechend deutlich fiel die Warnung an den Angeklagten aus: Bei einem Rückfall und einer erneuten Anklage dürfte die Strafe erheblich strenger ausfallen.