Eine Glosse von Marcel Baukloh

Einladungen zu festlichen Anlässen wie Geburtstagen, Hochzeiten oder runden Jubiläen führen bei meiner Frau und mir trotz aller Vorfreude fast immer zu hektischer Betriebsamkeit. Grund dafür ist die Frage nach einem möglichst originellen Geschenk. Was bitte schön soll man einem Paar zusätzlich zu einer Beteiligung an einem Reisegutschein schenken, das zu einer ausgelassenen Feier für "30 Jahre schmerzfreie Ehe" einlädt? Einen edlen Tropfen? Oder noch einen Gutschein?

So kam uns die Idee, aus 30 XL-Wunderkerzen (70 Zentimeter lang) ein Herz in den Rasen zu stecken und dieses als Überraschung um Mitternacht im Garten abzubrennen. Schnell war ein Pyro-Artikel-Anbieter gefunden, das 11,94 Euro teure Produkt auch vorrätig. Eine Bestellung aber war so ohne weiteres für uns Privatpersonen nicht möglich. Warum?

Für das Entzünden von XL-Wunderkerzen muss erst ein Antrag "auf Genehmigung eines Klasse II Feuerwerks außerhalb der Zeit von Silvester" beim örtlichen Ordnungsamt gestellt werden und die unterschriebene und abgestempelte "Freistellung von Verwendungsverbot des Paragrafen 24 (1) der 1. SprengV (Bekanntmachung 31.01.1991, BGB, 1, Seite 169)" per E-Mail an den Verkäufer geschickt werden. Ohne dieses Blatt mit Nennung von Ort, Anlass der Veranstaltung und Dauer des beabsichtigten Feuerwerks gibt es keinen Freischaltcode für die Bestellung. Als Höhepunkt sollten auch noch 30 Euro Bearbeitungsgebühr für die Ausstellung der Genehmigung für das etwa drei Minuten lang brennende XL-Wunderkerzen-Herz gezahlt werden.

Bei der nächsten Einladung wird wieder ein edler Tropfen geschenkt. In der Hoffnung, dass aufgrund des später notwendigen, gefährlichen Entkorkens der Flasche keine teure Sondergenehmigung vonnöten ist.