Naturschützer schreiben an Landrat: Durch geplante Anlage in Köthel sind Gewässer in Gefahr

Köthel. Im Kampf gegen die geplante Schweinemastanlage erhält die Bürgerinitiative "Keine Schweinemast in Köthel" nun Unterstützung vom Naturschutzbund (Nabu). "Wir lehnen den Neubau des Schweinemaststalles in Köthel/Stormarn ab", steht in einem Schreiben des Nabu. Adressiert ist dieses an Stormarns Landrat Klaus Plöger sowie die Kreisbauaufsicht.

Begründung für die Ablehnung ist "die zu erwartende Beeinträchtigung des FFH-Gebiets 'Bille' und die damit verbundenen Verstöße gegen die Verschlechterungsverbote von FFH-Richtlinie und Wasserrahmenrichtlinie". FFH-Gebiete sind Naturschutzgebiete, die dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Lebensräumen (Habitaten) dienen. "Der Betrieb des Schweinemaststalls an dem geplanten Standort zieht eine erhöhte Nährstoffbelastung der Bille nach sich. Im Falle eines technischen Versagens ist eine massive Beeinträchtigung der Bille nicht auszuschließen", heißt es weiter.

Dieses Risiko sei nicht vertretbar, sowohl aus Natur- und Gewässerschutzsicht als auch vor dem Hintergrund des finanziellen Aufwands, den die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein für die naturnahe Gestaltung des Fließgewässersystems "Bille" betreiben. Der Nabu fordert daher eine Ablehnung des Bauantrags.

Der Antrag wurde bereits im Frühjahr 2010 gestellt. Einen Betrieb mit 1490 Mastschweinen und einem 2000-Kubikmeter-Güllebehälter mit Schwimmdeckel will der Trittauer Landwirt Rudolf Grunwald am nördlichen Ortsrand von Köthel errichten. Die Gegner der Mastanlage befürchten neben der Beeinträchtigung des Naturschutzgebiets 'Bille' auch Gestank, Lärm und Lastwagen, die Futter, Schweine und Gülle durch den Ort transportieren.

Seit dem Frühjahr 2010 ist viel geschehen in Köthel. Die Gemeindevertretung hatte das Bauvorhaben zunächst abgelehnt, der Kreis stimmte allerdings zunächst zu. Im September vergangenen Jahres revidierte das Kreisbauamt die Entscheidung. Grunwald legte Widerspruch ein. Die Kreisverwaltung und das Innenministerium in Kiel stellten fest, dass die Zustimmung zu dem Projekt nicht verweigert werden kann. Köthel sollte sein "gemeindliches Einvernehmen" geben, dem Bauvorhaben also zustimmen. Die Gemeinde weigerte sich, woraufhin die Kreisverwaltung dieses als rechtswidrig einstufte und das Einvernehmen ersetzte.

Einige Bürger forderten die Gemeindevertreter auf, gegen den Bauvorbescheid zu klagen. "Gemeindevertreter haben das Wohl ihrer Einwohner zu fördern. So steht es in der Gemeindeordnung", sagt Frank Kieper, Sprecher der Bürgerinitiative. "Bürger haben das Recht, Gemeindevertretern per Einwohnerantrag ein Begehren mitzuteilen, welches von einer ausreichenden Anzahl unterstützt wird." Bislang wurde dies abgelehnt.