Nachdem am vergangenen Wochenende zahlreiche Glinder an dem spontan von Parteien organisierten bürgerlichen Protest gegen den “Tønsberg“-Laden in der Möllner Landstraße teilgenommen hatten, kommt nun auch auf juristischer Seite Bewegung in den Fall.

Glinde. Laut Christian Verstege, Anwalt der Vermieterin Magarita H., ist dem Geschäftsführer bis heute eine Frist gesetzt worden, den Laden zu schließen. "Kommt er dem nicht nach, werden wir noch in dieser Woche eine Räumungsklage vor dem Landgericht in Lübeck einreichen", sagte Verstege gestern gegenüber dem Abendblatt.

Der Jurist hatte bereits im vergangenen Jahr einen Berliner Hausbesitzer vertreten und vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit seiner Räumungsklage gegen einen "Thor-Steinar"-Ladeninhaber Erfolg gehabt. Auch in diesem Fall hatte sich der Vermieter von den Geschäftsleuten getäuscht gefühlt. Außer dem Berliner Geschäft musste daraufhin auch ein Leipziger Bekleidungsladen schließen. Denn laut BGH-Urteil müssen Mieter von Gewerberäumen auch ohne Nachfrage "außergewöhnliche Umstände" mitteilen, die für den Vermieter "offensichtlich von erheblicher Bedeutung sind".

Dass der Glinder Laden nun schon bald schließt und der auf fünf Jahre geschlossene Mietvertrag aufgelöst wird, ist allerdings nicht zu erwarten. Auch in dem Berliner Fall vergingen etwa zweieinhalb Jahre, bis die Räumungsklage zum Erfolg führte.

In Glinde hat es offenbar schon seit längerem Streit zwischen Vermieterin und Mieter gegeben. Wie das Landgericht Lübeck jetzt auf Anfrage des Abendblatts bestätigte, hatte der Mieter am 8. August und damit Wochen vor Eröffnung des Geschäfts eine einstweilige Verfügung beim Landgericht erlassen. Wie ein Gerichtssprecher erklärte, sei es dabei um den Zugang zu den Geschäftsräumen gegangen. Offenbar hatte die Vermieterin Magarita H. den Weg zu den Räumen versperrt. Weder sie noch ihr Anwalt Christian Verstege wollten sich dazu äußern.