Bund will Verfahren konzentrieren. Justizminister des Landes protestiert

Reinbek. Bald soll es in Schleswig-Holstein nur noch vier Insolvenzgerichte geben. So sieht es ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Auch die einzige Insolvenzabteilung des Kreises Stormarn am Amtsgericht Reinbek müsste dann wohl schließen. Landesjustizminister Emil Schmalfuß (parteilos) spricht sich klar gegen die Schließungen aus - und ist mit seiner Position nicht allein. Machtlos bleibt er in dieser Frage trotzdem.

22 Amtsgerichte gibt es in Schleswig-Holstein. 13 davon haben Insolvenzabteilungen. Dem Gesetzentwurf nach soll es bundesweit pro Landgerichtsbezirk nur noch ein Insolvenzgericht geben. In Schleswig-Holstein sind das Kiel, Lübeck, Flensburg und Itzehoe. Die Wege für die Bürger würden dann länger, sagt Heike Meistering, die sich am Amtsgericht Reinbek zusammen mit einem weiteren Richter um Insolvenzangelegenheiten kümmert. Unterstützt werden sie von fünf Mitarbeiterinnen und drei Rechtspflegerinnen.

Mehr als 600 Anträge für Privat- und Regelinsolvenzen sind im vergangenen Jahr beim Amtsgericht Reinbek eingegangen. Die Bearbeitung mache etwa 30 bis 40 Prozent ihrer Arbeit aus, sagt Meistering. Den anderen Teil ihrer Arbeitszeit beschäftigt sich die Richterin mit Familienrecht. Eben an dieser Stelle soll der Gesetzentwurf gegensteuern: Von der Konzentration der Insolvenzgerichte erhofft sich die Bundesregierung die Bündelung von Kompetenzen. Zentrale Standorte und damit Richter, die sich auf Insolvenzrecht konzentrieren, sollen die Qualität der Verfahren verbessern.

In der Südstormarner Stadt gehen im Jahr rund 600 Anträge ein

Dieses Argument lässt der Landesjustizminister nicht gelten. "Das Ziel einer Qualitätssteigerung bei den Insolvenzverfahren ist mit einem Konzentrationszwang nicht zu erreichen", sagt Schmalfuß. "Die Insolvenzgerichte haben kein Qualitätsproblem. In Schleswig-Holstein arbeiten sie im bundesweiten Vergleich auf höchstem Niveau", so Schmalfuß weiter. Zudem gebe es keine Untersuchungen, die belegen, dass eine höhere Konzentration die Verfahrensqualität verbessere. Mit seiner Ablehnung der Pläne ist Schmalfuß nicht allein. Zwölf seiner Amtskollegen aus anderen Bundesländern teilen seine Auffassung. Da die Gesetzesänderung im Bundesrat allerdings nicht zustimmungspflichtig ist, haben die Länder kein Mitspracherecht.

Die Gläubigerschutzvereinigung (GSV) hingegen hält die Ablehnung der Länder für eine "Föderalismusposse". Die Reform ist aus Sicht der GSV wichtig, da die Richter durch die dezentralen Strukturen zu wenig Praxis mit Insolvenzverfahren sammeln könnten. Das wiederum gefährde Arbeitsplätze und koste damit letztlich den Steuerzahler Geld, so die GSV.