Eine Hymne ist ein feierlicher Gesang. Gespielt wird sie bei staatlichen Feiern, aber auch bei Fußball-Länderspielen und Olympia. Heute wird unsere deutsche Nationalhymne 170 Jahre alt.

Das "Lied der Deutschen", wie es damals hieß, schrieb der Dichter August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 26. August 1841 auf der Insel Helgoland.

Zum ersten Mal gespielt wurde das Lied am 5. Oktober 1841 bei einem Fackelzug in Hamburg. Damals galt das "Lied der Deutschen" aber noch nicht als unsere Nationalhymne. Erst am 11. August 1922 ernannte die erste sozialdemokratische Regierung das Lied zur deutschen Nationalhymne.

Die Nationalsozialisten ließen nur die erste Strophe des Liedes singen. Als die Alliierten 1945 den Zweiten Weltkrieg mit Deutschland beendeten, stellten sie den Gesang des Liedes unter Strafe. Weil sich die Deutschen aber weiterhin mit ihrer Melodie verbunden fühlten, setzte der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer im Mai 1952 durch, dass die dritte Strophe wieder erklingen durfte. Seitdem lautet der Text:

"Einigkeit und Recht und Freiheit

für das deutsche Vaterland!

Danach lasst uns alle streben

brüderlich mit Herz und Hand!

Einigkeit und Recht und Freiheit

sind des Glückes Unterpfand:

Blüh' im Glanze dieses Glückes,

blühe, deutsches Vaterland!"